18 für das Gesangbuch des Fürstenthums Halberstadt daß Bedürfniß einer neuen Auflage hervortrat, durften wir dasselbe nicht ohne vorhergängige sorgsame Revision seines Inhalts hinausgehen lassen. Es erschien uns dies um so mehr als Pflicht, als diese Sammlung aus dem Schaße deutscher Kirchengesänge zu den reichsten und besten zählt und seit länger als einem Jahrhundert sich in weiten Kreisen segensreich bewährt hat, andererseits aber auch im Laufe der Jahre zahlreiche Fehler und Irrungen sich in dieselbe eingeschlichen hatten.
Bei dieser Revision kam es zunächst darauf an, die Liederterte von den eingedrungenen Fehlern und Entstellungen zu reinigen und hier und da Anstöße mit leiser und schonender Hand zu beseitigen, auch in die Bezeichnung der Melodieen mehr Gleichmäßigkeit zu bringen. Sodann aber auch darauf, eine Reihe minder werthvoller und von der Kirche als ihr Eigenthum nicht aufgenommener Dichtungen auszuscheiden und dafür andere eintreten zu lassen, welche einem so werthvollen Buche nicht fehlen durften und darin oft schmerzlich vermißt wurden.
Den mit diesen Aufgaben verbundenen umfangreichen und mühevollen Arbeiten haben, unter Leitung einer aus unserer Mitte bestellten Commission, Geistliche aus den Gemeinden des Fürstenthums Halberstadt sich bereitwillig unterzogen; und wenn es gelungen ist, das Revisionswerk erfolgreich in verhältnismäßig kurzer Zeit zu vollenden, so verdanken wir dies wesentlich der Treue und Sachkunde dieser Männer, welche aus warmer Liebe für die Sache dem schwierigen Werke ihre ganze Hingebung und Sorgfalt gewidmet haben. So erscheint nun, nachdem die Vorarbeiten unsere Genehmigung erhalten, das alte und vortreffliche Gesangbuch( dessen legte Bearbeitung bereits im Jahre 1740 erfolgt war) in seinen Gemeinden in einer erneueten und reichern Gestalt, bereichert auch durch den gebesserten und vermehrten Anhang von Gebeten und sonstigen Beigaben.
Möge es dem Herrn gefallen, darauf auch ferner Seinen Segen zu legen, wie dieser Segen bisher darauf so reichlich geruht hat. Magdeburg, den 29. Mai 1855.
Das Consistorium der Provinz Sachsen.
Möller,
Nöldechen.


