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Evangelisches Gesang-Buch / hrsg. nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Kleve, Berg, und von der Grafschaft Mark, mit Genehmigung Eines hohen Ministerii der geistlichen Angelegenheiten
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Vorwort.

und Beistand das vorliegende Werk zustande gebracht. Nachdem nun der Entwurf dieses Gesangbuchs durch die Präsides beider Synoden an die hochwürdigen Konsistorien zu Coblenz und Münster, und von den­selben an das Königliche hochpreisliche Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegen­heiten zur Genehmigung eingereicht worden ist, so hat das gedachte hohe Ministerium sich wohlgefällig über die Vereinigung beider Synoden zur Bearbeitung eines gemeinschaftlichen Gesangbuchs geäußert, die verstän­dige Berücksichtigung der noch bestehenden Gesangbücher beifällig anerkannt und den Druck des vorliegenden Gesangbuchs, so wie die Einführung desselben in den evangelischen Gemeinen, bei welchen sie zur Zufrieden­heit derselben bewerkstelliget werden könne, hochgeneigt genehmigt.

Der gnadenreiche Gott, der dieses Wert bisher augenscheinlich gefördert hat, bahne dem Gesangbuche den Weg in Kirche und Schule, in Haus und Herz, und segne es zur Erhebung des Gemüts und zur Erweckung frommer Andacht, segne es zu gemeinsamer Gottesverehrung im Geist und in der Wahrheit, und zur Vereinigung im Glauben und in der Liebe, segne es zur Erbauung auf den einigen Grund alles Heiles und zur Ausbreitung des Reiches unseres hochgelobten Heilandes, des Sohnes Gottes, welchem samt dem Vater und dem heiligen Geiste sei Ehre und Anbe­tung in alle Ewigkeit! Amen.