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Die 21 Artikel des Glaubens 2c.
Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.
Vom Kirchenregiment wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll, ohne ordentlichen Beruf.
Der XV. Artikel.
Von Kirchenordnungen. Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Sünde mögen gehalten werden und zu Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als: gewisse Feier, Feste und der gleichen. Doch geschieht Unterricht dabei, daß man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding nötig zur Seligkeit.
Darüber wird gelehrt, daß alle Sazungen und Tradition, von Men schen dazu gemacht, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind. Derhalben sind Klostergelübde und andere Tradition von Unterschied der Speise, Tag 2c., dadurch man vermeint, Gnade zu verdienen und für Sünde genug zu thun, untüchtig und wider das Evangelium.
Der XVI. Artikel.
Von dem weltlichen Regiment. Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gesetze, gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen mögen in Obrigkeit-, Fürsten- und Richter- Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übelthäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide thun, Eignes haben, ehelich sein 2c.
Hie werden verdammt die Wiedertäufer, so lehren, daß der Obangezeigten keines christlich sei.
Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, daß christliche VollkommenKind leiblich verlassen und sich der heit sei, Haus und Hof, Weib und vorberührten Stücke äußern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens, und stößt nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, daß man solches alles halte, als wahrhaftige Gottesordnung, und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit unterthan und ihren Geboten gehorsam zu sein, in Denn so der Obrigkeit Gebot ohn allem, so ohne Sünde geschehen mag. Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen. Actor. IIII.
Der XVII. Artikel.
Von der Wiederkunft Christi zum
Gericht.
Auch wird gelehrt, daß unser Herr Jesus Christus am jüng= sten Tage kommen wird, zu richten, und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und ewige Strafe verdammen.
Derhalben werden die Wiedertäufer verworfen, so lehren, daß die Teufel und verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.
Stem, hie werden verworfen etliche jüdische Lehren, die sich auch jekund ereignen, daß vor der Auferstehung der Toten eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen vertilgen werden.
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Der XVIII. Artitel. Vom freien Willen. Vom freien Willen wird gese lehrt, daß der Mensch etlichermaßen


