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Neunte Abtheilung.
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Gebethe für Abgestorbene.
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Borerinnerung.
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Es ist ein heilsamer und heiliger Gedanke, für die
Abgestorbenen zu bethen, daß sie von ihren Sünden gereinigt werden, sagt die Schrift des alten Bundes 2. Buch der Machab. Cap. 12. Dieses stimmt mit den Lehren des neuen Bundes in der katholischen Kirche genau überein. Wir glauben, daß es nach diesem Leben, nebst dem Orte der ewigen Belohnung und der ewigen Strafe, auch einen Ort der zeitlichen Strafe gebe, wo die Seelen derjenigen, welche zwar nicht in großen, jedoch in kleinen Sünden gestorben sind, oder welche zwar durch aufrichtige Buße in den hh. Sakra: menten Vergebung ihrer Sünden und Nachlassung der ewigen Strafen erhalten, die zeitlichen Strafen aber noch nicht hinlänglich abgebüßt haben, noch eine zeit: lang verweilen, und gereinigt werden müssen, bevor sie zu Gott gelangen und den Ewigen schauen können; welchen nur diejenigen schauen können, die eines reinen Herzens sind. Vermöge der christlichen Gemeinschaft der Heiligen aber können sich alle Glieder der Kirche einander durch Gebethe und gute Werke zu Hülfe kommen. Die Seligen im Himmel bitten für die Lebendigen auf Erden, die Lebendigen für die Abgestorbenen im Fegfeuer.( So nennt die Kirche den Ort der Reinigung nach diesem Leben, weil an demselben die Seelen,


