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Ceremonien der heiligen Messe für die Verstorbenen.
Obwohl in jedem Meßopfer der im Herrn Verstorbenen gedacht und für sie gebethet wird, obwohl jede heilige Messe den Verstorbenen zugeeignet werden kann, so hat doch die Kirche schon in den frühesten Zeiten verordnet, daß an gewissen Tagen die heilige Messe mit solchen Ceremonien gehalten werde, an welchem die Gläubigen sehen, daß dieser Gottesdienst vorzüglich für die Verstorbenen verrichtet werde.
Nebst dem Gedächtnißtage aller Seelen hat sie für einen jeden Gläubigen, der stirbt, zum öffentlichen Gebethe und Opfer angewiesen: den Tag des Hintritts, den dritten, den siebenten, den dreißigsten Tag nach dem Tode, und den jährlich fallenden Gedächtnißtag des Todes. Unsere Vorfahren widmeten diese Tage nach dem Hintritte eines Menschen dem Opfer und Gebethe. Sie kamen, besuchten das Grab und riefen für den Verstorbenen zu Gott; sie versammelten sich in der Kirche, und wohnten dem heil. Sühnungsopfer bei; sie baten Jesum, daß, gleichwie Er am dritten Tage glorreich von den Todten auferstanden und alle Seelen aus der Vorhölle siegend mit sich zur Herrlichkeit herausgeführt, Er auch also die Seele des Verstorbenen zu sich in die ewige Seligkeit rufen wolle.... Am siebenten Tage wiederholten sie Opfer und Gebethe. Sie erinnerten sich an die unermessene Güte des Allmächtigen, welcher, da Er Himmel und Erde und Alles, was Wesen hat, erschaffen hatte, den siebenten Tag durch die Ruhe geheiliget; sie baten Ihn, er möchte auch also die Seele des Verstorbenen nach seiner unergründlichen Barmherzigkeit mit Seiner seligen Ruhe beglücken und


