Ablässe der Bruderschaft.
Vesper bis zum Untergange der Sonne des folgenden Tages die Bruderschaftskirche andächtig besucht und daselbst um Frieden, Ausrottung des Irrthums und Ausbreitung der Kirche betet.
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4. Ein vollkommener Ablaß, wenn man die vorgeschriebene Betstunde am Tage der Anbetung, andächtig hält, auch an selbigem Tag oder in selbiger Woche nach recht gethaner Beicht das heilige Sakrament empfängt und um Einigkeit der christlichen Fürsten, Ausbreitung der Kirche zc. betet. Endlich
5. Ein vollkommener Ablaß alle Monate einmal an einem selbst zu erwählenden Tag, wenn man den Dreißiger bei der ewigen Anbetung öffentlich, und auch sonst öfter zu beten pflegt, dabei nach geschehenem Empfang der Sakramente die gewöhnlichen Gebete für die Kirche verrichtet.
Alle diese Abläffe können den armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden.
b. Unvollkommene Abläffe.
1. Ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen( siebenmal 40 Tagen), wenn man nach reumüthiger Beicht und Communion der Procession am Grünendonnerstage beiwohnt.
2. Ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen, wenn man der Monatsandacht der Bruderschaft anwohnt.
3. Ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen, wenn man das hochwürdige Gut zu Kranken begleitet oder bei einer Procession.
4. Ein Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen alle Wochen, wenn man den Dreißiger bei der ewigen Anbetung und auch sonst öfter betet.
5. Ein Ablaß von hundert Tagen an allen Freitagen, wenn man die Bruderschaftskirche besucht.


