zur Verehrung des göttlichen Herzens Jesu. 19
einem Tage verrichtet, gewinnt es 300 Tage Ablaß; wenn es dieselbe einen ganzen Monat lang alle Tage drei Mal verrichtet, gewinnt es einen vollkommenen Ablaß, wie oben bemerkt wurde.
Anmerkung 1. Wer verhindert ist, die Bruderschaftskirche zu besuchen, gewinnt den Ablaß, wenn er ein anderes von seinem Beichtvater zu bestimmendes Werk verrichtet.
Anmerkung 2. Alle diese Ablässe können auch für die im Herrn Verstorbenen aufgeopfert werden.
C. Erfordernisse zur Gewinnung der Abläsſe.
1. Um die für die Mitglieder der Herz- Jesu- Bruderschaft verliehenen Ablässe zu gewinnen, muß man a) in die Bruderschaft durch Jemanden, der dazu befugt ist, aufgenommen sein;
b) täglich das Vater unser, Ave Maria und das apostolische Glaubensbekenntniß beten mit dem Liebesseufzer:
O süßes Herz meines Icsu gib,
Daß ich immer mehr und mehr Dich lieb'!
e) das für jeden Ablaß vorgeschriebene gute Werk, z. B. Kirchenbesuch, verrichten mit der Meinung, den Ablaß zu gewinnen.
2. Zur Gewinnung eines Ablasses überhaupt wird ferner gefordert, daß die Sünde selbst schon nachgelassen sei, und zwar die schweren Sünden durch das heilige Bußsakrament, die läßlichen auch durch eine bloße Neue, Erweckung der Liebe Gottes u. s. w: Der Grund ist, weil der Ablaß eine Nachlassung der zeitlichen Strafe ist, die wir Gott für die Sünde schuldig sind; nun aber kann die Strafe nicht nachge


