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Ablässe der Bruderschaft
10. Vollkommenen Ablaß gewinnen die Mitglieder endlich in der Todesstunde, wenn sie wenigstens mit dem Herzen, falls sie mit dem Munde es nicht mehr können, und mit wahrer Reue den heiligsten Namen Jesu anrufen.
11. Außer den Mitgliedern kann auch jeder Katholik am Herz- Jesu- Feste einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn er nach verrichteter heiligen Beicht und Kommunion in einer Kirche, wo dieſes Fest gefeiert wird, für den heiligen Vater betet.
B. Unvollkommene Ablässe
erlangen die Mitglieder der Herz- Jesu- Bruderschaft:
1. Bei jedem guten Werke, das sie den Tag hindurch verrichten: nämlich für jedes solche im Stande der Gnade und in der Liebe Gottes gewirkte Werk erlangen sie 60 Tage Ablaß.
2. Alle Mitglieder erlangen einen Ablaß von 7Jahren und 7 Quadragenen( d. i. 7 Mal 40 Tage) an den 4 Sonntagen, die dem Herz- Jesu- Feste zunächst vorhergehen.
3. Einen andern Ablaß von 7 Jahren und 7 Quadragenen gewinnen die Mitglieder an jedem Tage der neuntägigen Andacht vor dem Herz- Jesu- Feste, wenn sie nämlich die Kirche besuchen, in welcher dieses Fest gefeiert wird und daselbst ein Gebet für den heiligen Vater verrichten.
4. Eben dieselbe Bedingung des Kirchenbesuches, und zwar des Besuches der Bruderschaftskirche, um daselbst für den heiligen Vater zu beten, ist festgesetzt zur Gewinnung der sogenannten Stationsablässe, die


