zur Verehrung des göttlichen Herzens Jesu. 15
6. Am Grünendonnerstage, Osterfonntage, an Christi Himmelfahrt und am heiligen Weihnachtsfeste können die Mitglieder dadurch einen vollkommenen Ablaß gewinnen, daß sie ihre Bruderschaftskirche besuchen, und daselbst ein Gebet nach Meinung des heiligen Vaters verrichten.
7. An den Festen der Empfängniß, Geburt, Verkündigung, Reinigung und Himmelfahrt Mariens, am Allerheiligen- und am Allerseelentage; am Feste des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes; und endlich am 12. März, als am Feste des heiligen Papstes und Kirchenlehrers Gregor des Großen gewinnen diejenigen Mitglieder einen vollkommenen Ablaß, welche gültig beichten, andächtig kommuniziren, die Bruderschaftskirche besuchen, und daſelbst ein Gebet nach der Meinung Seiner Heiligkeit des Papstes verrichten.
8. Jene Mitglieder, welche alle Tage drei Mal, nämlich des Morgens, Mittags und Abends drei „ Ehre sei Gott dem Vater" u. s. w. beten, um der allerheiligsten Dreifaltigkeit für alle der allerseligsten Jungfrau Maria ertheilten Gnaden und Vorzüge zu danken, können, wenn sie diese Andacht den ganzen Monat hindurch täglich verrichtet haben, an einem beliebigen Tage des Monats einen vollkommenen Ablaß gewinnen; nur müssen sie an diesem Tage außerdem noch beichten, kommuniziren und für den heiligen Vater beten.
9. Auch gewinnen die Mitglieder an allen den Tagen, an denen sie die Uebung der betung des Herzens Jesu" verrichten, kommenen Ablaß.
ewigen Aneinen voll


