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Gnaden und Ablässe des fünffachen Skapuliers : mit entsprechenden Andachtsübungen / von einem Ordenspriester. Mit Erlaubniß geistlicher Obrigkeit
Entstehung
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Bedingungen.

verrichtete, von den vor Gott verdienten zeitlichen Sündenstrafen abverdient wurde.

31. Häufig sind unvollkommene Abläffe mit dem Bemerken verliehen, daß man wenigstens reumüthigen Herzens" sein müsse. Das bezieht fich ¹) auf Todsünder, welche sich durch vollkom­mene Reue und den Vorsatz zu beichten in den Stand der Gnade versetzen sollen; alle Andern gewinnen solche Ablässe ohne Neueact.

32. Da für die fünf hh. Skapuliere sehr viele unvollkommene Ablässe verliehen und zum Theil mit den guten Werken und Gebeten verbunden sind, die man täglich oder gelegentlich verrichtet, so ist es rathsam, daß man an jedem Morgen die Meinung mache, alle für den Tag verliehenen Ablässe gewinnen zu wollen.

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33. Es versteht sich von selbst, daß man keinen Ablaß für eine begangene Sünde erhalten kann, so lange die Schuld derselben oder die dadurch Gott bereitete Unehre und zugefügte Beleidigung nicht erlassen ist. Denn durch Ablässe werden nur jene zeitlichen Strafen ausgetilgt, die Gott vorzubehalten pflegt, nachdem er die empfangene Beleidigung bereits verziehen hat.

1) H. A.-C. 17. Dezember 1870.