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Das heilige Jubiläum im Jahre der Gnade 1875 : zugleich ein Gebetbüchlein für bußfertige Christen. Mit oberhirtlicher Gutheißung
Entstehung
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Zusammenstellung der allgemeinen Bebingungen.

3. Es ist sehr angemessen, wenn auch nicht vorgeschrieben, durch Fasten oder gute Werte z. B. durch ein Almosen oder eine Liebesgabe, namentlich aber durch fleißigen Besuch der Jubiläums- Andachten') den Zweck des Jubiläums zu fördern.

IV. Für einzelne Personen hat der hl. Vater noch fol­gende Erleichterungen gewährt:

1. Kinder, welche die hl. Kommunion noch nicht em­pfangen dürfen, können den Ablaß gewinnen, wenn sie dafür andere vom Beichtvater auferlegte Werke verrichten.

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2. Kranten und Gefangenen, überhaupt solchen, welche den Kirchenbesuch gar nicht vorzunehmen vermögen, fann dafür der Beichtvater andere Werke der Frömmigkeit und Liebe auflegen. Auch Kranke, welche sterben bevor sie den letzten Kirchenbesuch gemacht haben, sollen in der Sterbstunde den Ablaß gewinnen können, und die fehlenden Besuche ihnen erlaffen sein.

3. Reisende zu Land oder zur See können ebenfalls den Ablaß gewinnen, wenn sie an irgend einem Orte, wo sie sich längere Zeit aufhalten, die nöthigen Bedingungen erfüllen. ( Sieh' päpstl. Rundschreiben Seite 15.)

V. lleberdieß ist noch zu beachten:

i. Der Jubiläums- Ablaß kann nur Einmal gewonnen. werden; wer will, kann ihn den armen Seelen fürbittweise zu wenden. Aber auch im legzten Falle ist das Ablaßgebet nicht für die armen Seelen zu beten, sondern ebenfalls nach der Meinung des hl. Vaters.

2. Alle andern Ablässe, Brudeschaftsablässe, die Abläffe auf einzelne Gebete zc. können auch während dieses Jubeljahres gewonnen und den Abgestorbenen wie sonst zugewendet werden.

Möchten nun Alle die vom Heilande und seinem sichtbaren Stellvertreter so liebevoll und reichlich gewährte Gnade ergreifen!

¹) Im Bisthume Regensburg sind solche in der ersten Woche eines jeden Monats, stets am ersten Freitage und ersten Sonntage.