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III. Von den Beweggründen.
über in seiner Schrift: ,, Die Verherrlichung der allerheiligsten Dreieinigkeit in den Seelen des Fegfeuers:"" Je ärmer eine Person ist, desto mehr sind wir verpflichtet, ihr beizuspringen. Wer aber kann nun ärmer sein, als derjenige, welcher Nichts hat, viel schuldig ist, weder arbeiten, noch erwerben, noch begehren kann und doch in den erschrecklichsten Peinen sizzen muß, bis er den letzten Heller zurückbezahlt hat? Das Gesetz, den Bedrängten zu Hülfe zu kommen, ist zwar allgemein und erstreckt sich selbst auf fremde und unbekannte Personen; allein hier ist noch eine strengere Verbindlichkeit vorhanden, indem sich in diesen reinigenden Flammen sogar solche befinden, die uns zunächst angehen, und an deren Leiden wir vielleicht Schuld sind. Es schmachten darin unsere Brüder, Schwestern, Väter, Mütter und Andere. Welch ein Schmerz muß es wohl für diese sein, sich jetzt in diesen Gluthen selbst von jenen vergessen und verlassen zu sehen, für deren Glück sie einst keine Mühe gespart haben, und die nun mit dem von ihnen hinterlassenen Vermögen viele thörichte Ausgaben machen, für ihre Linderung und Rettung aber keinen Heller da von verwenden! Wahrlich, darüber muß man erstaunen! ich fasse es einmal nicht. Wenn ein Thier brennen würde, hätte man Erbarmen mit ihm; und gegen einen Vater, eine Mutter, einen Gatten 2c. in den schrecklichen


