und Dasein des Fegfeuers.
sehen der ganzen Kirche, welche diesen frommen Gebrauch beobachtet, nicht von geringem Gewichte, indem in den Gebeten, wel che am Altare zu Gott dem Herrn vom Priester gesprochen werden, die Anbefehlung der Todten ihren Platz hat."
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Das Dasein des Fegfeuers wird aus den Beschlüfsen der Kirche bewiesen.
Die Kirche hat ihre Ueberzeugung, daß ein Fegfeuer sei, durch ihre Anordnungen und steten Gebräuche bei den Leichenbegängnissen und Gedächtnißfeiern der Abgestorbenen, so wie auch durch ihre uralten Meßordnungen allzeit an den Tag gegeben und in Konzilien feierlich als Glaubenslehre erklärt: so in zwei von Karthago, in dem vierten allgemeinen vom Lateran und in dem letzten allgemeinen von Trient. Dieses letztere erklärt, daß die im Fegfeuer zurückgehaltenen Seelen durch die Hülfeleistungen der Gläubigen, vorzüglich aber durch das angenehme Opfer des Altars Erleichterung erhalten"( 25. Sizung); und wirft selbst den Bannfluch auf diejenigen, welche behaupten, ,, es werde nach erhaltener Rechtfertigungsgnade jedem büßenden Sünder so die Schuld nachgelassen und so die ewige Strafe getilgt, daß keine zeitliche Strafe zurückbleibe, die im Fegfeuer abgetragen werden müsse." ( 6. Sit. 30. Can.)
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