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Geistlicher Lilienkranz, geflochten aus siebenzehn Betrachtungen zu Ehren der unbefleckten Empfängniß Mariä und zu Nutz und Frommen ihrer Verehrer geistlichen und weltlichen Standes / von Franz Berg, Pfarrer. Mit Genehmigung des hochw. Bischöfl. Ordinariats Limburg
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gegebenen Gesetze gemäß acht Tage hindurch gefeiert. So verordnete der Herr z. B. bezüg­lich des Laubhüttenfestes: Der erste Tag soll hochfestlich und hochheilig genannt werden: kein knechtlich Werk sollt ihr da thun. Und sieben Tage sollt ihr Opfer dem Herrn bringen, und der achte Tag soll hochfestlich und hoch­heilig sein und sollet ein Opfer dem Herrn bringen; denn es ist ein Tag der Zusammen­kunft und Versammlung."( III. Moj. 23, 35 und 36.) So wurde ferner dem Gesetze gemäß am achten Tage die Ceremonie der Beschnei­dung vorgenommen, durch welche der Israelite ein wahrer Nachkomme des Patriarchen Abra­ham wurde, zu dem der Herr sprach, bevor Er den Bund mit ihm einging und die Be­schneidung mit in den Bund als Bundeszeichen aufnahm: Wandle vor mir und sei vollkom­men."( I. Mos. 17, 1.) Ebenso war es dem Gesetze gemäß vorgeschrieben, daß der mit dem Aussatze Behaftete am achten Tage ein makel­loses Opfer zur vollkommenen Reinigung dar­brachte. Christus der Herr selbst heiligte die Zahl acht" durch den Vortrag der acht Seligkeiten, welche die Vollkommenheit eines wahren Jüngers Jesu bedingen, weshalb der h. Augustinus in einer Nede über die Berg­predigt von der achten Seligkeit sagt: ,, Dieſe achte Sentenz kehrt zur ersten zurück( ihrer ist das Himmelreich) und erklärt den Menschen

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