Scondan
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dem Fegfeuer befreien, wenn sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen sind: sie sollen 1. die standesmäßige Keuschheit beobachten, 2. täglich die Marianischen Tagzeiten beten, oder, wenn sie nicht lesen können, dafür jeden Mittwoch und Samstag sich des Fleischessens enthalten, außer wenn das Weihnachtsfest auf einen dieser Tage fällt.
Papst Johann XXII. verkündigte dieses GnadenVorrecht am 3. März 1322 in einer Bulle, welche wegen der für den Samstag( sabbatum) zugesicherten Befreiung aus dem Fegfeuer Sabbatinbulle ge= nannt wird. Zahlreiche andere Päpste, wie Alexander V., Klemens VII, Paul III., Pinus V., Gregor XIII., Paul V., Klemens X., Innocenz XI, Benedikt XIV. haben diese Sabbatinbulle bestätigt und keinen Anstand genommen, diese ausgezeichneten Vergünstigungen durch feierliche Entscheidungen laut zu verkünden und sich als die eifrigsten Vertheidiger derselben zu erklären. Obgleich also dieses Versprechen kein eigentlicher Glaubensartikel ist, so kann man doch mit vollkommener Zuversicht die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, um des genannten großen Gnaden- Vorrechtes theilhaftig zu werden. Wer aber darauf verzichten wollte, hörte darum nicht auf, Mitglied der Skapulierbruderschaft zu sein und an den übrigen Gnaden und Ablässen derselben Theil zu nehmen.
Mit so großen Gnaden- Vorrechten hat Maria die Stapulierbruderschaft ausgezeichnet. Darum nannte sie dieselbe geradezu ihre Bruderschaft in den Worten, die sie zu dem hl. Simon Stock bei Überreichung des Skapuliers sprach:„ Es ist das Zeichen meiner Bruderschaft." Die Kirche aber hat


