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Gesang- und Gebetbuch für das Bisthum Münster
Entstehung
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IV

in Betreff des Gebrauch's deutscher Lieder beim Got­tesdienste zuſammengestellt und im Jahre 1677 her­ausgegeben wurde.*) Der größere Theil der in diesem neuen Münsterschen Gesangbuche gebotenen Lieder ist jenem alten Münsterschen Gesangbuche ent­nommen und erscheint hier in verjüngter Gestalt.

Es bedarf nicht erst erwähnt zu werden, daß das­selbe den von unserer b. Kirche vorgeschriebenen latci­nischen Choralgesang nicht beeinträchtigen solle; viel­mehr wünschen wir, daß dieser überall seine volle Geltung als liturgischer Gesang behalte und, wo er etwa irgendwie beschränkt worden wäre, sie nach Möglichkeit wieder erlange. Allein es giebt außer dem von der Kirche angeordneten liturgischen Gottes­dienste, bei welchem der Gregorianische Choral vor­geschrieben ist, viele Veranlassungen zur Anwendung des deutschen Kirchengesanges, namentlich bei Bruder­schafts- und anderen Volksandachten, bei Prozessionen und Wallfahrten, vor und nach der Predigt und Chri­stenlehre, u. s. t. Wir hoffen überdies, daß die Wie­

*) Siehe 1. Verordnung des hochsel. Fürstbischofs Christoph Bernard vom Jahre 1675.

2. Vorrede des Münsterschen Gesangbuches vom Jahre 1677.