Vorxwort.
Im Jahre 1878 beauftragte die schweizerische Predigergesellschaft eine Kommission von drei Mitgliedern mit der Ausarbeitung eines Kirchengesangbuches für die deutsche veformirte Schweiz. Dieselbe gab im Jahre 1882 einen Entwurf des Textes, und mit Subvention von sechs Kirchenbehörden, die hierüber in einer Konferenz vom 10. Oktober 1883 sich vereinbart hatten, 1884 den Entwurf der Choralsammlung im Drucke heraus. Gestützt auf ein Gutachten des von den Kirchen⸗ behörden hiezu eingeladenen Herrn Musikdirektor Gustav Weber und unter seiner Mitwirkung revidirten die Redaktoren die sämmtlichen Melodieen, und auf Grund der ihnen zugegangenen Wünsche das Textbuch, und legten das vollendete Werk am 4. Januar 1886 den Kirchenbehörden vor. Am 8. Februar 1886 beschloß eine Konferenz der Kirchenbehörden von Zürich, Bern, Schaffhausen, Appenzell A. Rh. und Aargau einen vollständigen Probedruck nach Text und Melodieen zu veranstalten und durch ihre Subvention sicher zu stellen, in der Meinung, daß derselbe dann durch die Kirchenbehörden der einzelnen Kantone zu prüfen und hierauf eine weitere Konferenz einzuberufen sei. Der Probedruck wurde bis Ende des Jahres 1886 fertig gestellt. Während der Jahre 1887 und 1888 wurde derselbe von den Kirchen⸗ behörden der genannten fünf Kantone, sowie denjenigen von Basel⸗Stadt und Basel⸗Land geprüft, welche sämmtlich den Beschluß faßten, an der definitiven Berathung durch eine neue Konferenz theilzunehmen. Am 12. Februar 1889 wurden die Grundsätze für diese Berathung festgestellt, am 26. und 27. Februar, 11. und 12. März, 7. und 8. Mai, 3. und 4. Juni von den Abgeordneten der sieben Kantone und den drei Redaktoren, HH. Pfarrer Weber in Höngg, Th. Barth in Basel und Volz in Aarberg der ganze Entwurf nach Text und Melodieen geprüft. Hiebei wurden, gestützt auf die vorliegenden Wünsche aus den kantonalen Berathungen, von den 433 Liedern des Probedruckes 125 gestrichen, dagegen 45 neu aufgenommen. Sodann wurde ein


