Augsburgiſche Confeſſion.
der Taufe geſündigt hatten, weigerten.
Auch werden die verworfen, ſo nicht lehren, daß man durch Glauben Vergebung der Sün⸗ den erlange, ſondern durch Ge⸗ nugthun.
Der dreijehnte Irtitel. Vom Gebrauch der Sakramente.
Vom Brauch der Sakramente wird gelehret, daß die Sakra— mente eingeſetzt ſind, nicht allein darum, daß ſie Zeichen ſeien, da⸗ bei man äußerlich die Chriſten kennen möge, ſondern daß es Zeichen und Zeugniſſe find göt⸗ lichen Willens gegen uns, unſern Glauben dadurch zu erwecken und zu ſtärken; derhalben ſie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, ſo man es im Glauben empfähet und den Glauben dadurch ſtärket.
Der vierzehnte Artikel. Vom Kirchenregiment.
Vom Kirchenregiment wird gelehret, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren, oder predigen, oder Sakrament reichen ſoll ohne ordentlichen Beruf.
Der fünfzehnte Artikel. Von Kirchenordnungen.
Von Kirchenordnungen, von Menſchen gemacht, lehret man diejenigen halten, ſo ohne Sünde mögen gehalten werden und zu Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewiſſe
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Feiern, Feſte und dergleichen. Doch geſchieht Unterricht dabei, daß man die Gewiſſen nicht dabei beſchweren ſoll, als ſei ſolch Ding nötig zur Selig⸗ keit. Darüber wird gelehrt, daß alle Satzungen und Traditionen, von Menſchen dazu gemacht, daß man dadurch Gott ver— ſöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Chriſtum entgegen ſein. Derhalben ſind Kloſter⸗ gelübde und andere Traditio— nen von Unterſchied der Spei⸗ ſen, Tage ꝛc., dadurch man vermeinet, Gnade zu verdienen und für Sünde genugzuthun, untüchtig und wider das Evan⸗ gelium.
Der ſechszehnte Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.
Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehret, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regiment und Ge— ſetze, gute Ordnung von Gott geſchaffen und eingeſetzt ſind, und daß Chriſten mögen in Obrigkeit⸗, Fürſten⸗ und Rich— teramt ohne Sünde ſein, nach kaiſerlichen und anderen üblichen Rechten Urteil und Recht ſprechen, Übeltäter mit dem Schwert ſtrafen, rechte Kriege führen, ſtreiten, kaufen und ver⸗ kaufen, aufgelelegte Eide thun, Eigenes haben, ehelich ſein ꝛc.
Hier werden verdammet die


