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Zum Andern zeigte der Verleger des oben erwähnten„Ge— sangsbuchs für die evangelischen Gemeinden der Provinz Posen“ an, daß auch die vierte Auflage desselben vergriffen sei. Es bot sich dadurch die Gelegenheit dar, nicht blos durch Beseitigung der Druckfehler, sondern auch durch weiter— gehende Veränderungen das Buch in einer neuen, der fünften Auflage wesentlich zu verbessern und dadurch wertvoller zu machen.
Die von uns mit der Prüfung des Gesangbuchs be— auftragte Kommission kam je länger je mehr zu der Ueber— zeugung, daß die Provinz in diesem Gesangbuch einen Schatz besitzt, der nicht zu Gunsten eines ueu zu entwerfenden be— seitigt, sondern ihr erhalten werden sollte. Bei der Auswahl der Lieder, der Feststellung des Textes ist nach so richtigen hymnologischen Grundsätzen, dabei mit solcher Keuschheit, solchem Takte verfahren, daß es der Kommission bedenklich erschien, den einheitlichen Charakter des Buches auch nur durch Entfernung einiger vielleicht nicht ganz vollwertigen und Aufnahme einer Anzahl neuer allgemeiner geschätzten Lieder zu stören. Wir schlugen deshalb der Provinzial— Synode vor, das Posener Gesangbuch in seiner bisherigen Gestalt, aber mit einem Anhang, den Gemeinden der Provinz zu empfehlen. Die Provinzial-Synode konnte sich jedoch nicht entschließen, darauf einzugehen, und veranlaßte die Ge— sangbuchskommission, sofort sich schlüssig zu machen, welche Lieder etwa entbehrlich, welche von den für den Anhang vorgeschlagenen Liedern besonders unentbehrlich seien, und wie die neuen Lieder an die Stelle der alten zu setzen seien, ein Anhang also vermieden werden könne. Der von der Kommission darauf vorgelegte Entwurf erlangte die Billigung der Synode. Sie beschloß in der Sitzung vom 17. No—


