Druckschrift 
Gesangbuch für die Evangelischen Gemeinden der Provinz Posen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

IV

Die Bestimmung der Kirchengemeinde- und Synodal⸗ ordnung(§ 65, 3), daß neue Gesangbücher in dem Provinzial⸗ bezirk nicht ohne Zustimmung der Provinzial⸗Synode ein⸗ geführt werden dürfen, legte es der Provinzial-Synode nahe, über ein bestimmtes Gesangbuch ein für allemal sich auszu⸗ sprechen und durch seine Gutheißung dasselbe den Gemeinden der Provinz, die ein neues Gesangbuch einführen wollen, zu empfehlen. Auch die beiden Nachbarprovinzen, Bran denburg und Schlesien, erhielten so Provinzial-Gesangbücher, die von vielen Gemeinden jener Provinzen dankbar auf- und angenommen wurden und in dem Maße ihrer Verbreitung dem oben bezeichneten, auch dort vielfach beklagten Misstande Abhilfe schafften. So war das Brandenburger Gesangbuch nach 6 Jahren schon in 926 von den 1300 Gemeinden der Provinz eingeführt.

So lockend das Vorbild der Nachbarprovinzen war, so sehr scheute man sich doch in der Provinz Posen zunächst, einen ähnlichen Versuch zu machen. Man fürchtete, die Zahl ihrer Gemeinden sei zu klein, nach ihrer ganzen Ge schichte und Eigenart die Neigung derselben, sich an die be nachbarten Provinzen anzulehnen und demgemäß auch ihre Gesangbücher zu benutzen, zu groß, und der Wert mancher dieser Gesangbücher ein unbestrittener und darum die Aus sicht, an ihrer Stelle ein neues einzuführen, zu gering. Zwei äußere Umstände veranlaßten uns, trotzdem die Ange⸗ legenheit der letzten Provinzial-Synode von Neuem zur Beratung vorzulegen. Einmal ist das sogenanntealte

Posener Gesangbuch im Buchhandel schon längst, jetzt auch antiquarisch nicht mehr zu beschaffen. Eine Anzahl Ge meinden der Provinz, die dasselbe bis heute noch benutzen, sind deshalb gezwungen, ein neues Gesangbuch einzuführen.

Zum sangsb Vosen sei. E durch gehend Auflag machen D austrag Reugun besttt eitigt, der Lie hymnol solchem erschier durch und A Neder Synode Gestal, zu emp licht er sangbn Lieder vorgef wie di. ein M. Kommi der 8