Zugleich ermächtigen Wir Unser protestantisches Konsistorium zu Speyer, als Aufsichtsbehörde jener Anstalt, zur Sicherung dieses Privilegiums, bei verspürten Eingriffen mit Hilfe Unserer Obrigkeiten gegen die Beeinträchtigenden ehzushneiden die unrechtmäßigen Auflagen wegnehmen zu lassen und nach den darüber erhaltenen Weisungen damit zu schalten,‚ weshalb zu jedermanns Kenntnis und Warnung die in dem Verlage gemeldeter Anstalt erscheinenden Schrif— ten mit einem besonderen Stempel vor der Abgabe zu be⸗ zeichnen sind.
Zu dessen Urkunde haben Wir diesen Brief allerhöchst eigenhändig unterschrieben, U user Königliches geheimes Insiegel vordrucken lassen und die eemrs desselben durch das allgemeine Regierungs- und Intelligenz-Blatt befohlen.
Gegeben T egernsee, den fünfzehnten September im Jahre ein tausend achthundert zweiundzwanzig, Unseres Reiches im siehtehnten
Max Avseph. (. S. Graf von Thürheim. Auf Königlichen allerhöchsten Befehl Der General-Sekretär. Statt dessen: Staudacher,
geheimer Sekretär.


