Druckschrift 
Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauche für protestantisch-evangelische Christen
Entstehung
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Privilegium.

Wir Waximilian Ioseph,

von Gottes Gnaden Rönig von Bayern etr.

Mir haben Uns bewogen gefunden, der Versorgungs⸗ Anstalt für geistliche Witwen und Waisen im Rheinkreise zu ihrer besseren Begründung ein Privilegium auf den Druck und Verlag des neuen Gesangbuches für die dor tige vereinigte evangelische Kirchengemeinde sowohl, als auf alle für den Rheinkreis erscheinenden protestantischen liturgischen Schrif ten und die in den Schulen einzuführenden Religionsbücher zu verleihen.

Wir erteilen daher gedachter Pfarr-Witwen- und Waisen⸗Pensions⸗Anstalt das Recht, zur Erzielung möglichst wohlfeiler Preise und der nötigen Gleichförmigkeit oben genannte Bücher ganz allein zu verlegen, zu drucken, aus⸗ zugeben und feilzuhalten, und dieselben durch aufgestellte arien im ganzen Rheinkreise vertunsen zu lassen.

Demzufolge verbieten Wir allen Unseren Unter⸗ thanen, insonderheit aber allen in Unseren Staaten an⸗ gesessenen Buchdruckern und Buchhändlern, bei Vermeidung Unserer ailerhwehsten Ungnade und einer Strafe von einhundert Dukaten, wovon jedesmal die eine Hälfte Unserer Staatskassdie andere Hälfte aber besagter Ansealt zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vor⸗ wand, weder mittel- noch unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldeter Bücher und Schriften zu erlauben.