VI Kirchliche Approbation.
Damit aber der Kirchengesang seiner erhabenen Stellung auch würdig sei, hat die Kirche sowohl in Betreff des Textes, als in Betreff der Melodie genaue Vorschriften erlassen. Sie duldet keinen Text, der gegen ihre Lehre verstößt; sie will, daß die Melodie nicht an die weltliche Musik erinnere; sie schreibt namentlich vor, daß da, wo der Gesang ein wesentlicher Theil des liturgischen Gottesdienstes ist— also beim Amte und bei der Vesper—, nur der liturgische(lateinische) Text gesungen werde.
Es gibt aber außer diesem streng liturgischen Gottes— dienste noch genug Andachten in und außer dem Hause Gottes, bei welchen die hl. Kirche den Gesang in der Muttersprache, den deutschen Volksgesang, nicht nur jederzeit erlaubt, sondern auch sehr gewünscht hat.
Darum erklang denn auch das Lob Gottes im deutschen Kirchenliede seit jenen Zeiten, da unseren Vor— fahren durch die Glaubensboten das Licht unserer heiligen Religion gebracht wurde, bis auf den heutigen Tag. Ja gerade in der alten Zeit, in der Zeit des glaubens⸗ einigen Mittelalters, hatte unser Volk einen Schatz der herrlichsten Kirchenlieder, welche Zeugnis ablegen von der Glaubenstreue und Gottesliebe unserer Väter. Leider sind im Verlaufe der letzten Jahrhunderte jene schönen Lieder allmälig in Vergessenheit gerathen, und statt deren andere eingebürgert worden, welche, wenngleich sie in bester Absicht gesungen werden, nur gar zu häufig, sowohl hinsichtlich des Textes, als hinsichtlich der Melodie unseres heiligen Gottesdienstes nicht würdig sind, indem aus ihnen ungebundene Freude oder empfindsame Weich⸗


