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Die 21 Artikel des Glaubens ꝛc. 509
Danach soll auch Besserung fol⸗ gen, und daß man von Sünden lasse; denn dies sollen die Früchte der Buße sein, wie Johannes spricht Matth. 3: Wirket rechtschaffene Früchte der Buße.
Hie werden verworfen die, so lehren, daß diejenigen, so einst sind fromm worden, nicht wieder fallen mögen.
Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die Absolution denen, so nach der Taufe gesündigt hatten, weigerten.
Auch werden die verworfen, so nicht lehren, daß man durch Glau⸗ ben Vergebung der Sünde erlange, sondern durch unser Genugtun.
Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sahramente.
Vom Brauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind, nicht allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnisse sind göttlichen Wil⸗ lens gegen uns, unsern Glau⸗ ben dadurch zu erwecken und zu stärken; derhalben sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so mans im Glauben empfähet und den Glauben dadurch stärkt.
Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.
Vom Kirchenregiment wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll, ohne or⸗ dentlichen Beruf.
Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.
Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man die⸗ jenigen halten, so ohne Sünde mögen gehalten werden und zu Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als: gewisse Feier, Feste und dergleichen. Doch ge⸗ schieht Unterricht dabei, daß man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding nötig zur Seligkeit.
Darüber wird gelehrt, daß alle Satzungen und Tradition, von Men⸗ schen dazu gemacht, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind. Derhalben sind Klostergelübde und andere Tradition von Unterschied der Speise, Tag ꝛc., dadurch man vermeint, Gnade zu verdienen und für Sünde genug zu tun, untüchtig und wider das Evangelium.
Der XVI. Artikel. Von dem weltlichen Regiment.
Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geord⸗ nete Regimente und Gesetze, gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen mögen in Obrigkeit⸗, Fürsten⸗ und Richter⸗Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert stra⸗ fen, rechte Kriege führen, strei⸗ ten, kaufen und verkaufen, auf⸗ gelegte Eide tun, Eignes haben, ehelich sein ꝛc.
Hie werden verdammt die Wieder⸗ täufer, so lehren, daß der Oban⸗ gezeigten keines christlich sei.


