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Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen / hrsg. von dem Ev.-luth. Landeskonsistorium im Jahre 1883
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508 Die 21 Artikel des Glaubens ꝛc.

Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden.

Denn dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, daß da einträchtiglich nach reinem Ver⸗ stand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Worte gemäß gereicht werden. Und ist nicht not zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, daß allent⸗ halben gleichförmige Zeremonien, von den Menschen eingesetzt, ge⸗ halten werden, wie Paulus spricht Ephes. 4: Ein Leib, Ein Geist, wie ihr berufen seid zu einer⸗ lei Hoffnung eures Berufs, Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe.

Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei? Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts anders ist, denn die Versammlung aller Gläu⸗ bigen und Heiligen, jedoch dieweil in diesem Leben viel falscher Christen und Heuchler sind, auch öffentliche Sünder unter den Frommen blei⸗ ben, so sind die Sakramente gleich⸗ wohl kräftig, obschon die Priester, dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind, wie denn Christus selbst anzeigt: Auf dem Stuhl Mosis sitzen die Pharisäer ꝛc. Derhalben werden die Donatisten und alle anderen verdammt, so anders halten.

Der IX. Artikel. Von der Taufe.

Von der Taufe wird gelehrt, daß sie nötig sei und daß dadurch Gnade angeboten werde; daß man auch die Kinder taufen soll, welche

durch solche Taufe Gott überant⸗ wortet und gefällig werden.

Derhalben werden die Wieder⸗ täufer verworfen, welche lehren, daß die Kindertaufe nicht recht sei.

Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.

Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, daß wahrer Leib und Blut Christi wahr⸗ haftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei und da ausgeteilt und ge⸗ nommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen

Der XI. Artikel. Von der Veichte.

Von der Beichte wird also ge⸗ lehrt, daß man in der Kirche pri- vatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll; wiewohl in der Beicht nicht not ist, alle Missetat und Sünden zu erzählen, dieweil doch solches nicht möglich ist, Psalm 19: Wer kennet die Missetat.

Der XII. Artikel. Von der Buße.

Von der Buße wird gelehrt, daß diejenigen, so nach der Taufe ge⸗ sündigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Buße kommen, mögen Ver⸗ gebung der Sünde erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre, rechte Buße eigentlich Reu und Leid oder Schrecken haben über die Sünde und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolu⸗ tion, daß die Sünde vergeben und durch Christum Gnade erworben sei; welcher Glaube wiederum das Herz tröstet und zufrieden macht.

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