VI Vorrede.
genwaͤrtigen Umstaͤnden anders nicht moͤglich. Die alten, guten und bisher beim öffentli⸗ chen Gottesdienste gewoͤhnlichen Gesaͤnge sind insgesammt beibehalten, und nur hier und da, wo es ganz unumgaͤnglich nothwendig war, und, wie ich hoffe, auf eine minder merkliche Weise, in einzelnen Worten und Ausdruͤk⸗ ken verbessert worden, daß ich gewiß nicht den Vorwurf befuͤrchte, zu viel gebessert zu haben, vielleicht weit eher diesen, daß noch zu wenig gebessert worden ist. Um nicht ein bekanntes Lied wegzulassen, ist lieber gleich daneben, oder wo sich sonst ein schicklicher Platz fand, eine Verbesserung desselben ein⸗ geruͤkt, und um deßwillen in dem erstern wenig oder gar nichts geaͤndert worden, ob es gleich einer großen Aenderung bedurft haͤt⸗ te. Mit diesen kleinen Verbesserungen wer⸗ den nunmehr mehrere alte Lieder, die seit vie⸗ len Jahren nicht oͤffentlich gesungen worden sind und gesungen werden durften, mit al⸗ lem Rechte wieder gebraucht werden koͤnnen. Sollte ja etwa eine merklichere Veraͤnderung vor⸗
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