Ven den bei jeder Weise genannten Choralbuchnummern bezieht sich die erste auf das große, die zweite, in Klammern stehende, auf das kleine Choralbuch.
Der Reinertrag aus dem Verlag des Gesangbuchs kommt dem kirchlichen Hilfs⸗ fonds zugut, woraus bedürftige Kirchen⸗ gemeinden unseres Landes, namentlich bei Kirchen⸗ und Pfarrhausbauten, unterstützt werden.
Die Namen der Arheber dieses Werks sind zur Eintragung in die Eintragsrolle zu Leipzig nach dem Arheberrechtsgesetz vom 19. Juni 1901(RGBl. S. 227) angemeldet.


