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Evangelisches Kirchengesangbuch für den Konsistorialbezirk Cassel / herausgegeben vom Königlichen Konsistorium zu Cassel unter Mitwirkung des Gesamt-Synodal-Ausschusses
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Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.

Vom Brauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnis sind göttlichen Willens gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken, derhalben sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so mans im Glauben emphähet und den Glauben dadurch stärket.

Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregimente.

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder Sakrament reichen soll ohne ordentlichen Beruf.

Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Sünde mögen gehalten werden und zum Frieden und guter Ordnung in der Kirche dienen: als gewisse Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei, daß man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding nötig zur Seligkeit. Darüber wird gelehrt, daß alle Satzungen und Tradition(mündlich überlieferte Anordnungen), von Menschen dazu gemacht, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelium und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind: derhalben sind Klostergelübde und andere Tradition, vom Unterschied der Speise, Tage ꝛc., dadurch man vermeint Gnade zu ver⸗ dienen und für Sünde genug zu thun, untüchtig und wider das Evangelium.

Der XVI. Artikel. Von der Obrigkeit und weltlichem Regiment.

Von Polizei und weltlichem Regiment wird ge⸗ lehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gesetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und einge setzt sind, und daß Christen mögen in Obrigkeit-, Fürsten- und Richter-Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übelthäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, kaufen und

verkaufen, aufgelegte Eide thun, Eigenes haben, ehelich sein ꝛc.