Der IX. Artikel. Von der Taufe.
Von der Taufe wird gelehrt, daß sie nöthig sei, und daß dadurch Gnade angeboten werde, daß man auch die Kindet taufen soll, welche durch solche Taufe Gott überantwortet und gefällig werden. Derhalben werden die Wiedertäufer ver⸗ worfen, welche lehren, daß die Kindertaufe nicht recht sei.
Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahle.
Von dem Abendmahl des Herrn wird also gelehret, daß wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegen⸗ wärtig sei und da ausgeteilt und genommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen.
Der XI. Artikel. Von der Beichte.
Von der Beichte wird also gelehrt, daß man in der Kirche die Privatabsolution erhalten und nicht fallen lassen soll, wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missethat und Sünden zu erzählen, dieweil doch solches nicht möglich ist. Psalm 19, 13: Wer kennet die Missethat?
Der XII. Artikel. Von der Buße.
Von der Buße wird gelehrt, daß diejenigen, so nach der Taufe gesündigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Buße kommen, mögen Vergebung der Sünden erlangen, und ihnen die Absolution von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre rechte Buße eigentlich Reue und Leid, oder Schrecken haben über die Sünde, und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolution, daß die Sünde vergeben und durch Christum Gnade erworben sei, welcher Glaube wiederum das Herz tröstet und zufrieden macht. Darnach soll auch Besserung folgen, und daß man von Sünden lasse; denn dies sollen die Früchte der Buße sein, wie Johannes spricht, Matth. 3, 8: Wirket rechtschaffene Früchte der Buße.
Hier werden verworfen die, so lehren, daß diejenigen,
so einst sind fromm worden, nicht wieder fallen mögen.
Dagegen werden auch verdammt die Novatianer, welche
die Absolution denen, so nach der Taufe gesündigt hatten,
weigerten. Auch werden die verworfen, so nicht lehren, daß man durch Glauben Vergebung der Sünden erlange, sondern durch unser Genugthun.


