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Kantional zur Lüneburgischen Kirchenordnung / [Vorw.: Th. H. und F. E.]
Entstehung
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III
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Vorwort.

Im Uamen Zesu!

Das Kantional zur Lüneburgischen Kirchenordnung enthält in seinem ersten Theile die Liturgie der lutherischen Messe oder Communiongottesdienstes, wie dieselbe in der Lüneburgischen Kirchenordnung vorgeschrieben ist. Nachfolgen wird, so der Herr will, die Liturgie der Vesper und der Mette. Es ist dieses Werk für die lutherische Kirche in den Heidenländern bestimmt, deren Ordnung die Lüneburgische Kirchenordnung ist. Die Nothwendigkeit desselben ergiebt sich aus dem gäͤnzlichen Mangel eines Kan tionals wie es die Eigenthümlichkeit der Lüneburgischen Kirchenordnung erfordert, und auch die treff lichen Werke von Hommel, Layriz ꝛe. können, will man der Lüneburgischen Kirchenordnung treu bleiben, den Mangel nicht ersetzen. Wenn die unterzeichneten Verfasser eine so schwierige Arbeit unter nahmen, so lag dies in der Nöthigung der Umstände, da die Missionare Hermannsburgs an die Lüne burgische Kirchenordnung so gebunden sind, daß sie sich Willkürlichkeiten im Cultus nicht erlauben dürfen, damit die lutherische Kirche den Heiden und mancherlei Secten gegenüber als eine feste Einheit entgegentrete in Lehre und Ordnung. Darum haben sie selbst sich keinerlei Abweichung von der Lüne burgischen Kirchenordnung erlaubt. Da der lateinische Text wegfallen mußte, sind die Noten für den deutschen Text gestellt worden. Als Quellen sind benutzt worden Luthers Gottesdienstordnung 1523, dessen deutsche Messe 1526 und Ordnung der Messe 1540, Spangenberg 1545, Lossius in dessen verschiedenen Ausgaben, Keuchenthal 1573 u. A. und die von den römischen abweichende Psalmtöne 6. Majors sind angenommen worden. Es ist Alles einfach gehalten, so daß die Liturgie auch bei sehr geringen Kräften ausführbar wird, wo nur ein kirchlicher Sinn und der Wille vorhanden ist. Die lutherische Messe, die wir in der Lüneburgischen Kirchenordnung rein und vollständig haben, ist aber auch in der That ein so vollendetes Meisterstück, ein so vollständiger und lautrer Ausdruck der durch das reine Wort und Sakrament geschaffnen Gemeinschaft des Herrn und der Gemeinde, daß es ein unersetzlicher Verlust für die Kirche wäre, wenn dieselbe sollte verändert, oder gar beseitigt werden,