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baß die Provinz in diesem Gesangbuch einen Schatz besitzt, der nicht zu Gunsten eines neu zu entwerfenden beseitigt, sondern ihr erhalten werden sollte. Bei der Auswahl der Lieder, der Feststellung des Textes ist nach so richtigen hymnologischen Grundsätzen, dabei mit solcher Keuschheit, olchem Takte verfahren, daß es der Kommission bedenklich erschien, den einheitlichen Charakter des Buches auch nur durch Entfernung einiger vielleicht nicht ganz vollwertigen und Aufnahme einer Anzahl neuer allgemeiner geschätzten Lieder zu stören. Wir schlugen deshalb der Provinzial⸗ Synode vor, das Posener Gesangbuch in seiner bisherigen Bestalt, aber mit einem Anhang, den Gemeinden der Provinz zu empfehlen. Die Provinzial-Synode konnte sich jedoch nicht entschließen, darauf einzugehen, und veranlaßte die Ge⸗ angbuchskommission, sofort sich schlüssig zu machen, welche Lieder etwa entbehrlich, welche von den für den Anhang vorgeschlagenen Liedern besonders unentbehrlich seien, und vie die neuen Lieder an die Stelle der alten zu setzen seien, dein Anhang also vermieden werden könne. Der von der Rommission darauf vorgelegte Entwurf erlangte die Billigung der Synode. Sie beschloß in der Sitzung vom 17. No⸗ dember 1890, denselben den Gemeinden der Provinz zur Annahme zu empfehlen.
Bei der Auswahl der Lieder ist an den Grundsätzen, zie bei der Herausgabe des Gesangbuchs 1864 maßgebend varen, nichts geändert worden. Es sind damals zunächst virklich klassische Lieder aus der Zeit von Luther bis Gellert ind zwar besonders solche, die in unseren Gemeinden schon eit langer Zeit ein Bürgerrecht erlangt haben, aus ihren Rämpfen und Heimsuchungen heraus gesungen sind und von uederdichtern aus unserer Mitte herrühren, aufgenommen vorden. Bei der Aufnahme neuerer Lieder ist entscheidend ge⸗ vesen, ob sie wirklich den Charakter von Kirchenliedern, nicht on geistlichen Volksliedern oder erbaulichen Gedichten tragen.


