Christliche Tages- und Lebensordnung
Von jener Stunde an, da wir in der Taufe durch das Wasser und den Heiligen Geist wiedergeboren wurden zum Leben des Dreifaltigen Gottes, hat unser Christen- leben eine einzigartige Würde, aber zugleich auch eine einzigartige Aufgabe empfangen. Unser Leben wurde von da an aufgenommen in die innigste Gemeinschaft mit Christus und kann seine Vollendung nur finden, wenn unser Arbeiten, Opfern und Leiden von Tag zu Tag dem Leben des Herrn gleichförmiger gestaltet wird. Auch von jedem wahren Christen gilt das Wort des Apostels:„Ich lebe, doch nicht ich, sondern Chri- stus lebt in mir.“(Gal 2, 20.)
Das christliche Leben nimmt seinen Anfang in den heiligen Sakramenten, aus denen es sich im- mer wieder erneuert, nährt und stärkt zur Bewährung in allen Lagen des Lebens. Darum lag es deine erste Sorge sein, regelmäßig und gewissenhaft teilzunehmen am sakramentalen Gnadenleben deéeiner Kirche. Halte heilig die Gedenktage deiner heiligen Taufe, Firmung, Erstkommunion, Ehe; erneuere an diesen Tagen die besondere Gnadenverbindung, in welche du durch diese Sakramente mit Christus und seinem mystischen Leib, der Kirche, getreten bist. Mache es dir zum Vorsatz, in regelmäßigen Zeitabständen zur heiligen Beichte zu gehen, insbesondere sofort, wenn du das Unglück ge⸗ habt hättest, in eine schwere Sünde zu fallen. Die An- dachtsbeichte, in der du dich läßlicher Sünden und Fehler anzuklagen hast, ist ein hervorragendes Mittel christlicher Selbstheiligung. Die heilige Kommunion soll in deinem christlichen Leben immer wieder ein Höhepunkt sein. Darum tritt immer mit reinem Herzen und reiner Absicht hin zu diesem Geheimnis deés Glau- bens und empfange die Kraft zu einem christusverbun- denen Leben. Dein christliches Leben muß wachsen an Gottes- und Nächstenliebe, je öfter du zum Tisch des Herrn gehst. Dein Leben ist die Probe darauf, ob deine Teilnahme am Mahl des Herrn echt und wahr⸗ haftig ist. Wenn du schwer erkrankst oder eines deiner Angehörigen in schwere Krankheit fällt, versäume nicht, rechtzeitig den Priester zur Spendung der hei-


