stand in der offiziellen Ausstoßung der Juden aus der Volksgemeinschaft. Die Merkmale rassischer Blutsreinheit wurden kodifiziert. In einem aberwitzigen Rechtskauderwelsch sonderte man deutsche Bürger, jüdische Mischlinge und eigentliche Juden voneinander ab. Da hieß es etwa:
,, Staatsangehörige jüdische Mischlinge mit zwei volljüdischen Großeltern bedürfen zur Eheschließung mit Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes oder mit staatsangehörigen jüdischen Mischlingen, die nur einen volljüdischen Großelternteil haben, der Genehmigung des Ministeriums."
Es war, als ob, im Angesicht einer vor Angewidertsein schon ganz müden Welt, ein halbdressierter Gorilla die Gesetzgebertoga umnähme, um so angetan Recht und Vernunft zu verhöhnen.
Aber diese Judengesetze hatten noch einen kleinen, raffinierten Anhang. Es wurde Juden verboten, ,, arische Dienstmädchen" zu beschäftigen.
Es handelte sich um einen neuen niedrigen Trick, die jüdischen Männer zu infamieren. Tierisch hemmungslose Geilheit wurde ihnen zur Last gelegt: keine Kathi oder Lina vom Lande war sicher in Greifweite eines solchen orientalischen Satyrs. Nur die Kathis im kanonischen Alter durften weiter dienen.
Als die Nachricht davon in das Ausland drang, entstand Gelächter. Man hielt das Ganze für einen Witz. Es klang zu schamlos und albern. Aber es war ja die Stärke dieses einzigartigen Regimes, das Gelächter
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