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Wetzlar lebte nicht mehr.
Seit mehr als zwei Jahren folgten einander die Gesetze, die die Ausplünderung und wirtschaftliche Vernichtung der jüdischen Bürger zum Ziel hatten. Schließlich war auch eine Verordnung herausgekommen, die jüdischen Antiquaren und Kunsthändlern die Fortführung ihrer Geschäfte verbot. Juden, hieß es da, seien von Bluts wegen unfähig, das aufgesammelte Kulturgut im Geiste des deutschen Volkes zu verwalten.
Die Altertumshändler sahen sich also in die Notwendigkeit versetzt, ihr Eigentum zu veräußern. Da auf diese Weise der Markt überschwemmt wurde, hieß das Enteignung. Deutsche Volks- und Parteigenossen standen bereit, um die freiwerdenden Schätze für ein Läppergeld zu übernehmen. Daẞ einer vielleicht einen Rubens nicht von einem Böcklin unterscheiden konnte und einen Boulle- Tisch nicht von einer Kredenz aus dem Jahr 1900, verschlug dabei nichts. Sie waren von Bluts wegen legitimiert und befähigt, Kulturgut zu verwalten.
Die Maßnahme, wie viele ihresgleichen, wurde lückenhaft durchgeführt. Antiquare, die schon länger die kostspielige Ehre hatten, die Paläste der Anführer zu beliefern, wurden durch Protektion ausgenommen. Bestechungsgeld, in die richtigen Hände serviert, tat ebenfalls gute Dienste. In allen größeren
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