triebe um das Lager Sachsenhausen auf genossen­schaftlicher Grundlage aufgebaut. Da gab es Schuh­fabriken, Waffenfabriken, Reparaturwerkstätten, ein Werk Heinkel- Speer, ein Werk Speer und eine Menge andere. Anteilseigner waren hohe SS - Führer. Die Be­triebe, auch diejenigen, die dem Genossenschaftssystem der Lagerbetriebe nicht angeschlossen waren, mußten pro Kopf und Tag des beschäftigten Häftlings durch­schnittlich 4 Reichsmark an die Lagerkasse abführen. Das sollte der Beitrag sein für die Kosten, die der La­gerleitung für die Beköstigung, Bekleidung und Unter­bringung der Häftlinge erwuchsen. Der Häftling selbst erhielt für seine Arbeit eine Entlohnung, die zwi­schen 50 Reichspfennig und 4 Reichsmark pro Wo­che lag. Selbst wenn man annimmt, daß nur fünf­zehntausend Häftlinge täglich im Arbeitseinsatz stan­den, so bedeutete das für die Lagerverwaltung eine täg­liche Einnahme von 60 000 Reichsmark.

Die Beköstigung war sehr primitiv. Die Bekleidung wurde zu einem erheblichen Teil aus hinterlassenem oder geraubtem Gut bestritten. Für die Unterbringung der Häftlinge waren nach den einmaligen Anschaf­fungskosten für die leichtgebauten Blockhütten und dürftigen Einrichtungsgegenstände, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten nur im bescheidenen Umfange erforderlich. Es dürfte daher ein Unkostensatz von einer Reichsmark pro Häftling und Tag eher zu hoch als zu niedrig gegriffen sein. Unter der angenommenen Voraussetzung machte die Lagerleitung also ein täg­liches Plus von 45 000 Reichsmark. Wie diese Über­schüsse Verwendung gefunden haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Bestimmte Verdachtsmomente liegen aber sehr nahe; denn es ist Tatsache, daß eine Reihe hoher SS - Offiziere als Anteilseigner der genossenschaft­

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