faschistischen Flügel des deutschen Nationalismus. Der letztere strebte nach der Zertrümmerung der Demokratie und der Verfassung, der erstere nach einem Umbau der Verfassung, bei dem soviel Sicherungen zugunsten der reaktionären politischen Kräfte eingebaut werden sollten, daß ihre Herrschaft nicht mehr ernstlich erschüttert werden konnte. In diesem Kampfe suchte die nationalistische Reaktion sich unter entsprechenden Konzessionen der nationalsozialistischen Bewegung zu bedienen. Das mußte aber zuletzt miẞlingen gegenüber einer Partei, die den Totalitätsanspruch zum obersten Prinzip erhoben hatte. Die Wahlerfolge hatten den Nationalsozialismus außerdem gröBenwahnsinnig gemacht. Am 31. 7. 1932 errang er 230 Mandate an Stelle von 107 im Jahre 1930, und 37,2 Prozent der Stimmen. 62,8 Prozent der Wähler stimmten gegen ihn. Der Totalitätsanspruch war also nicht gerechtfertigt. Zu einer Mitarbeit auf dem Boden der Verfassung und im Sinne und im Geiste der Verfassung war der Nationalsozialismus nicht bereit. Er konnte es auch nicht, da er sonst seine Natur aufgegeben hätte. Sein Ziel war, mit den Mitteln der Demokratie zur Macht zu kommen, dann aber die Demokratie zu vernichten.
Am 11. 8. 1932 veranstaltete die Regierung von Papen zur allgemeinen Überraschung für ihre Vorgänger eine Verfassungsfeier. Es war die letzte. Die Rede des Reichsinnenministers von Gayl enthielt den aufsehenerregenden Satz:„ Man mag zur Weimarer Verfas sung stehen wie man will, sie ist heute der einzige Grund, auf dem alle, unbeschadet ihrer weltanschaulichen Meinung, stehen müssen, die einen deutschen Staat überhaupt bejahen." Das war Wort für Wort richtig. Wem es mit dieser Einsicht aber ernst
47


