faschistischen Flügel des deutschen Nationalismus. Der letztere strebte nach der Zertrümmerung der Demokra­tie und der Verfassung, der erstere nach einem Um­bau der Verfassung, bei dem soviel Sicherungen zu­gunsten der reaktionären politischen Kräfte eingebaut werden sollten, daß ihre Herrschaft nicht mehr ernst­lich erschüttert werden konnte. In diesem Kampfe suchte die nationalistische Reaktion sich unter entspre­chenden Konzessionen der nationalsozialistischen Be­wegung zu bedienen. Das mußte aber zuletzt miẞlin­gen gegenüber einer Partei, die den Totalitätsan­spruch zum obersten Prinzip erhoben hatte. Die Wahl­erfolge hatten den Nationalsozialismus außerdem grö­Benwahnsinnig gemacht. Am 31. 7. 1932 errang er 230 Mandate an Stelle von 107 im Jahre 1930, und 37,2 Prozent der Stimmen. 62,8 Prozent der Wähler stimm­ten gegen ihn. Der Totalitätsanspruch war also nicht gerechtfertigt. Zu einer Mitarbeit auf dem Boden der Verfassung und im Sinne und im Geiste der Verfas­sung war der Nationalsozialismus nicht bereit. Er konnte es auch nicht, da er sonst seine Natur aufge­geben hätte. Sein Ziel war, mit den Mitteln der Demo­kratie zur Macht zu kommen, dann aber die Demo­kratie zu vernichten.

Am 11. 8. 1932 veranstaltete die Regierung von Papen zur allgemeinen Überraschung für ihre Vorgänger eine Verfassungsfeier. Es war die letzte. Die Rede des Reichsinnenministers von Gayl enthielt den aufsehen­erregenden Satz: Man mag zur Weimarer Verfas­ sung stehen wie man will, sie ist heute der ein­zige Grund, auf dem alle, unbeschadet ihrer weltan­schaulichen Meinung, stehen müssen, die einen deut­schen Staat überhaupt bejahen." Das war Wort für Wort richtig. Wem es mit dieser Einsicht aber ernst

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