- 2.

zum Hochverrat und landesverrät erischer Feinde günstigung

obbe

zum Tode

-

und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit, Wo wegen Abhörens eines Auslandsenders und Ver breitung ausländischer Rundfunknachrichten in Verbindung mit Vorbereitung zum Hochverrat

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10 zehn Jahren Gefängnis,

Schnibbe wegen Abhörens eines Auslandsenders und Verbreitung ausländischer Rundfunknachrichten zu

und

5- fünf Jahren Gefängnis

Duwe T wegen Verbreitung von dusländischen Rundfunk­nachrichten zu

4 vier Jahren Gefängnis.

Auf die erkannten Freiheitsstrafen werden den Angeklagten Wobbe, Schnibbe und Duwer je fünf Monate der erlittenen Haft angerechnet.

Das sichergestellte Rundfunkgerät Marke" Rola" und die. Schreibmaschine Marke" Remington" werden eingezogen.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Ausgefertigt.

Berlin , den 27. August 1942.

Amtsrat,

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des 2.Senats des Volksgerichtshofs.

häften wegen gäster Rose&

Condet( bl. 24, 4ff, 164,&

.42