Köhler, Genthe und Stanko auf die Dauer von 8 Jahren; Koch, Kalinowski, Knöfler, Burzlaff, Burzlaff, Gleisberg, Espenhayn, Mörschner, Graichen und Leipnitz auf die Dauer von 5 Jahren; Voigtländer auf die Dauer von 3 Jahren.

6. Sämtlichen Angeklagten wird die verbüßte Untersuchungshaft in voller Höhe angerechnet.

Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

7. Der Angeklagte Walter Krüger wird auf Kosten der Staatskasse

freigesprochen.

Der Haftbefehl gegen die Angeklagten Krüger und Krosta wird aufgehoben.

Die Angeklagten sind aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

URTEILSGRÜNDE

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende unter anderem fol­gendes aus:

Die Angeklagten haben durch ihre Tätigkeit und Stellung die national­sozialistische Gewaltherrschaft unterstützt. Sie haben sich an Tötungen, Grausamkeiten, Zwangsverschleppungen polnischer Staatsangehöriger jüdischer Rasse beteiligt und sich damit als überzeugte Anhänger des Nationalsozialismus, insbesondere seiner verbrecherischen Rassenlehre, ausgewiesen.

Das Vertrauen der Besatzungsmacht hat dem deutschen Gericht unserer neuen Demokratie die Aburteilung überlassen, auf Grund des Kontrollratsgesetzes der Alliierten erfolgte die Verurteilung. Dieses Ver­trauen findet seine Rechtfertigung in einer unbestechlichen und neu­gebildeten Justiz.

Die drei grundsätzlichen Fragen, ob die Angehörigen der Hasag­Werke gewußt haben, daß die arbeitsunfähigen oder in der Arbeits­fähigkeit beschränkten Häftlinge der Vernichtung zugeführt wurden, zweitens, ob die angestellten Arbeiter der Hasag einen Teil der deut­schen Besatzungsmacht in Polen darstellten und ob sie den völkerrecht­lichen Gebräuchen und festgelegten Bestimmungen unterstanden, und drittens, ob die demokratische Regierung zu einer grundsätzlichen Be­jahung oder Verneinung der Todesstrafe kommen mußte, wurden vom Gericht bejaht. Es wurde anerkannt, daß die Arbeiter der Hasag uni­formiert und bewaffnet waren und damit einen Teil der Besatzungs­

92

mach

lich

Weh

einw

Ange

über

D

gebe

Vert

Men

Heir

A

den

Z

zur

Häf

Ang

Nam

für

Ein

Rac

une

D

Hun

cha

schl

sond

Ang

zieh

info

muf

SOZI

M

des alle

Ver

Die