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Pollmer hat gesagt: ‚Das hätten Sie sich doch ansehen müssen!‘ Daß eine Schilderung gegeben worden ist, steht fest.“ Damit war die Verhandlung an diesem Tage beendet.
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Nachdem der Vorsitzende bekanntgab, daß auch die Angeklagten Neumerkelund Wagner auf ihren Geisteszustand untersucht werden sollen, hört man von dem Zeugen Friedling, daß in Kamienna auch Erhängungen vorgenommen wurden. Der Zeuge mußte, wie alle In- sassen, an diesem ‚Schauspiel‘ teilnehmen. Er behauptete, Krebs und Rost waren dabei. Krebs dagegen behauptet, davon nichts zu wissen. Von Erhängungen im Lager war ihm nie etwas bekannt. Doch der Mit- angeklagte Krüger bestätigt die Aussage des Zeugen.
Der Zeuge Liedermann hat die Autos, die die zur Vergasung be- stimmten Juden aufnahm, selbst gesehen. Es scheint danach in Kami- enna So gewesen zu sein, daß man Juden auf alle nur irgendwie mög- liche Weise vom Leben zum Tode beförderte.
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Am 8. Dezember wird zunächst noch einmal der Zeuge Stelzner vernommen. Das Gericht legt ihm die Frage vor, ob er sich erinnern könne, daß Genthe einen Häftling derartig zusammengeschlagen habe, daß er mit der Bahre fortgeschafft werden mußte. Der Zeuge antwortet, daß ihm ein solcher Fall in Erinnerung sei. Er kann auf seinen Eid nehmen, gesehen zu haben, wie ein von Genthe geschlagener Häftling mit der Bahre wegtransportiert werden mußte.
„Mir ist weiterhin bekannt, daß Genthe sehr oft in betrunkenem Zu- stand in das Frauenlager gegangen ist. Das war auch der Grund, wes- wegen Genthe entlassen wurde.‘
Anschließend werden die medizinischen Sachverständigen, zunächst Dr. Sucko, zur Erstattung ihres Gutachtens gehört.
Der Herr Sachverständige hat Dr. Rost, Seidel, Tietge, Wag- ner, Neumerkel und Koch persönlich untersucht. Bei keinem der Angeklagten hat er feststellen können, daß sie bei Begehung ihrer Taten geistesgestört waren, oder daß ihnen auch nur die notwendige Einsicht des Unerlaubten ihres Handelns fehlte. Keiner der Angeklag- ten hat sich in einem Zustand befunden, der die Zurechnungsfähig- keit ausschließe oder auch nur vermindern würde. Dies gilt auch ins- besondere für den Angeklagten Koch, der angab, Epileptiker zu sein. Bei ihm hat sich lediglich ergeben, daß epileptische Anfälle zwar
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