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lungssaal zu finden, aber nur ein Teil der Besucher fand Einlaẞ. Als der Vorsitzende die Verhandlung eröffnete, mußte der Saal wegen Über­füllung geschlossen werden.

Die erste Strafkammer des Landgerichtes nach Befehl 201 war fol­gendermaßen besetzt:

Amtsgerichtsrat Hölzer als Vorsitzender,

Amtsgerichtsrat Redetzki als beisitzender Richter sowie drei Schöffen.

Die Staatsanwaltschaft war durch den Generalstaatsanwalt Dr. Helm und die erste Staatsanwältin Frau Dr. Kroschel vertreten.

Als Nebenklägerin war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zugelassen; für sie waren Rechtsanwalt Dr. Fritz Gruns­feld und Rudi Lehmann erschienen.

Auf der Anklagebank mußten Ernst Kuhne, Arthur Rost, Felix Krebs, Willi Seidel , Kurt Burzlaff, Walter Gleisberg, Erich De­chant, Herbert Koch , Emil Kalinowski, Walter Knöfler, Martin Köhler, Friedrich Krosta, Marianne Tietge geb. Haubold, Alfred Wagner, Erich Espenhayn, Leo Stanko, Ernst Voigtländer, Kurt Andersohn, Walter Krüger und Reinhold Neumerkel aus der Haft vorgeführt, Platz nehmen.

Für die Angeklagten Kuhne, Mörschner und Tietge waren Wahl­verteidiger, für alle anderen Angeklagten Pflichtverteidiger zur Stelle. Nachdem die Angeklagten einzeln zur Person vernommen waren, wurde die Anklageschrift verlesen, die sämtlichen Angeklagten vor­wirft, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Direktive 38 in Ver­bindung mit Befehl 201 der SMA in Kamienna( Polen ) begangen zu haben.

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Verhandlung auf den 16. November 1948 vertagt.

*

Am zweiten Verhandlungstag wurden die Angeklagten einzeln ver­

nommen.

Kuhne mußte bei seiner Vernehmung zugeben, daß für die ersten 2000 Juden, die in Kamienna ankamen, weder geeignete Unterkunfts­räume noch Betten oder sanitäre Anlagen vorhanden waren. Er ver­suchte, alles auf Dalski abzuwälzen und will mit allen Angelegen­heiten, die die Juden betreffen, nie etwas zu tun gehabt haben. Das war nicht sein Aufgabenbereich. Auf Vorhalt muß er aber zugeben, ge­

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