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Wie sehr die SS und die mit ihr arbeitenden bzw. von ihr geleiteten Betriebe im Reich auf Gewinn eingestellt waren, erhellt ein Brief der SS aus Berlin an den Rüstungsbetrieb Speer, worin etwa 30 Anschriften von kaufmännischen und industriellen Firmen in Deutschland aufgeführt werden, bei denen verboten wird, zu kaufen oder ihnen Arbeitskräfte zu stellen. Der Grund für diese Anordnung war offensichtlich: die SS konnte bei diesen Firmen nicht genügend Preisnachlaẞ erzielen oder nicht genügend an Löhnen herausschinden.

Bezüglich der Firma Speer sei nur erwähnt, daß sie durch­schnittlich pro Arbeitsstunde 4 Pfg. pro Häftling an das KZ Sachsenhausen zahlte, wohingegen andere ,, Privatfirmen", deren Inhaber vielfach führende Nationalsozialisten oder gar SS­Offiziere waren, bis zu 30 Pfg. Stundenlohn pro Häftling zu zahlen hatten. Zu bemerken ist, daß die im gleichen Betrieb tätigen Arbeiter, also Zivilisten, Stundenlöhne von 1,10-1,60 RM nebst Zuschlägen erhielten. Es sei erwähnt, daß diese Privatbetriebe der Nazis und SS - Offiziere durchweg kein Be­triebskapital besaßen, ja nicht einmal ein Stück eigenes Werk­zeug, sondern dieses noch in den SS - Betrieben entliehen oder in Betrieben, deren Inhaber man als ,, staatsfeindlich" interniert hatte, zusammenstahlen. Was diese führenden Nazis besaßen, waren nur ,, Protektionen".

Daß die Arbeitslust der zu diesen Frondiensten gepreßten Häftlinge nicht allzu groß war, braucht wohl kaum betont zu werden. Jeder drückte sich, wo es irgend möglich war; es wäre Wahnsinn gewesen, seine ohnehin durch Unterernährung ramponierte Gesundheit durch übermäßige Arbeit vollends zu ruinieren.

Wohl trieben die in den Betrieben schmarotzenden SS­Leute und die ihnen hörigen Vorarbeiter aus der Kaste der BVer und Asozialen die Häftlinge mit Knüppeln und dergl. zur Arbeit an, doch fand sich immer wieder Gelegenheit, für einige Zeit diesen Peinigern zu entrinnen. Es gab Lagerstrafen wegen Faul­heit, und da ist ein bei Speer gefundenes Dokument bezeich­nend, wie man mit den Renitenten verfahren sollte:

,, Gegen die Arbeit sich widerspenstig zeigende Häftlinge sind zu bestrafen: Kenn- Nr: Peitschenhiebe: K. Nr. Fasten und besonders zu registrieren: Nicht zu entlassen. Für Arbeitswillige Geld- und Lebensmittel­prämien."

In einem Papier aus den Jahren 1940/41, ebenfalls bei Speer, heißt es:

,, Die Arbeitskraft der Häftlinge ist bis auf das Letzte auszunützen. Die als Vormänner besonders geeigneten Häft­linge( zu bevorzugen BV) sind nach Vorschrift zu schulen und ist auf Körperkonstitution Bedacht zu nehmen." Hiermit wurde nur allzu deutlich gefordert, daß die bru­talsten Verbrecher als Vorarbeiter bestimmt wurden, und haben sie auch als solche ihre Kameraden geschunden.

Es soll jedoch hervorgehoben werden, daß auch humane Vorarbeiter die Häftlinge schützten, statt sie zu prügeln. Die Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Daß manchem der

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