statt oder Torstehen, Dieses konnte von kurzer Dauer sein, aber auch vom: frühen Morgen bis zum späten Abend dauern im heißesten Sonnenbrand, bei strengster Kälte, Schneetreiben oder dem furchtbarsten Unwetter, ohne die Möglichkeit zu haben, etwas zu genießen oder seine Notdurft zu verrichten.
Als Kollektivstrafe kam in Betracht, daß das zum Appell angetretene Lager stundenlang, oftmals die Nacht hindurch auf dem Platz verharren mußte, in Kniebeuge sitzen mit erhobenen Armen oder den Händen im Nacken(Sachsengruß). Weiter war bei der Lagerleitung der„Sport“ beliebt, nicht etwa der Sport mit Halbzeit, wie die Sportler ihn betreiben. Beim Lager- sport wurden die Häftlinge gejagt mit„auf und nieder“, im Dreck wälzen bis sie erschöpft und verschmutzt zusammen- brachen und zum Schluß noch die Stiefelabsätze der SS in die Rippen bekamen. So sah die Schutzhaft der Nazis aus, der Herrenrasse, die sich rühmte, das Tierschutzgesetz recht human zu gestalten, es jedoch nicht fertig brachte, ein Menschenschutz- gesetz herauszubringen, oder doch zumindest die Menschen zu behandeln, wie den Tierhaltern vorgeschrieben wurde,
Im KZ stand der Mensch unter dem Tier. Zum Ziehen der großen Lastwagen wurden etwa 14 bis 22 Häftlinge eingespannt und auf dem Gut des einstigen Chefs des RSHA und Protektors Heydrich ‚Stolpshof“ bei Oranienburg waren die Pferde für die landwirtschaftlichen Arbeiten wie Pflügen und Eggen zu schade, Die Gutsherrin von Stolpshof, Frau Heydrich , Tochter des Schullehrers von Osten in Burg auf Fehmarn befahl, daß die Pferde zu schonen seien.„Wozu haben wir die Häftlinge?“
Auch in der Nähe Prags bewohnte sie ein Staatsgut, wo ihr 15 KZ-Häftlinge und Tschechen zur Verfügung standen, die für 60 Pfg. pro Tag frohnden mußten. Ende Juni 1949 stand Frau Heydrich vor dem Entnazifizierungs-Ausschuß in Burg auf Fehmarn ; sie wurde in Gruppe IV eingestuft mit der Maß- sabe, daß sämtliches Eigentum, das sie durch Nutznießung des
aziregimes erworben hat, einzuziehen sei. Im Verlaufe der Verhandlung wurde von Frau Heydrich die Vernichtung des Ortes Lidice als Verbrechen anerkannt.
Der Originellität halber soll doch das Storchenkommando im KZ erwähnt werden. In der Kommandantur hatte sich Loritz einen künstlichen Baum errichten lassen, auf dem ein Storchennest thronte. und war es ihm auch geglückt, ein Stor- chenpaar zu internieren. Weil in dem daneben liegenden Teich die Frösche nicht gediehen und schließlich die Störche auf sie nicht verzichten wollten, wurde ein besonderes Storchen- kommando gebildet, welches die Aufgabe hatte, die das Lager umgebenden Sümpfe und Gewässer nach Fröschen abzusuchen und damit den Teich neben dem Storchennest zu bevölkern.' Wenn den Froschfischern besonders eingeschärft wurde, die Frösche sorgfältig zu behandeln und: nicht zu quälen, bestätigt auch der Fall Loritz, daß die größten Roheitsverbrecher zu- weilen doch einem kleinen Tier alle Liebe und Sorgfalt zu- wenden,


