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sischen Ausführungsverordnung vom 2. März 1933( Gesetz­sammlung S. 33) und§ 41 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. 6. 1931( Gesetzsammlung S. 77) gegen Sie die Schutz­haft. Sie haben durch Redensarten, die Sie mit der Wissen­schaft aus der Bibel zu begründen suchen, die Bevölkerung von Großenviehe in einen Erregungszustand versetzt, der erwarten läßt, daß es zu ernsthaften Auseinandersetzungen um Ihretwillen kommt. Die Sicherheit Ihrer eigenen Person erscheint mir ausreichend gefährdet, um die Schutzhaft gegen Sie auf die Dauer von vier Tagen zu verhängen. In Vertretung gez. Carstensen.

Über den Fall Cordsen wird noch in einem der nachfol­genden Kapitel berichtet. Die verhängten vier Tage Schutz­haft hatten Cordsen nicht zu einem folgsamen Nazi umformen können, weshalb man ihn nach der Verbüßung einer längeren Gefängnisstrafe ins Konzentrationslager brachte.

Allgemein erfolgte die Einweisung mittels eines rotfarbigen. ,, Schutzhaftbefehls" vom RSHA in Berlin , schematisch unter­schrieben von dem Leiter dieses Amtes Heydrich , später Kal­tenbrunner. Dieser ,, Schutzhaftbefehl" kam einem Todesurteil gleich; er war ein Paß in die Hölle des Dritten Reiches ; ein Zurück ließ dieser Höllenpaß nicht zu. Bei der Einlieferung wurde unterschieden zwischen Schutzhäftlingen und Vorbeuge­häftlingen. Zu der ersten Kategorie zählten die sogenannten Politischen und Bibelforscher, während für Asoziale und Kri­minelle der Begriff Vorbeugehäftling galt. Als sichtbares Zeichen. trugen die Politischen rote Dreiecke aus Stoff auf der linken Brustseite über der Häftlingsnummer und die gleichen Erken­nungszeichen am rechten Hosenbein. Die Bibelforscher hatten violette, die Kriminellen grüne und die Asozialen braune Stoff­dreiecke oder Winkel, wobei einzuschalten ist, daß später die Asos schwarz markiert wurden, nachdem braun zur geheiligten Farbe des Nazismus proklamiert worden war.

Die Träger eines roten Winkels waren in ihrer übergroßen Mehrzahl keine Politischen, denn die einweisende Gestapo und sonstige Einweisungsstellen gaben die Anweisung, daß das Nazi­Verbrechertum nicht mit dem grünen Winkel für Berufs­verbrecher( BV), sondern mit dem roten Winkel der Politischen versehen wurde, um so unauffällig das ihnen aufgetragene Amt als Spitzel gegen die unbedingten politischen Überzeugungs­kämpfer ausüben zu können.

Den Dolmetschern und Schreibern der Politischen Abteilung blieb diese Tarnung nicht, verborgen und so sorgten sie ihrer­seits dafür, daß die Politischen über den Charakter der neu eingelieferten Rotwinkelträger sofort informiert wurden. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen gelang es zuweilen den getarnten Elementen doch Spitzeleien und Denunziationen zu betreiben, die manchem aufrichtigen Kämpfer gegen das verhaẞte Nazi­regime schwere Schädigung seiner Gesundheit infolge Miẞhand­lung oder gar den Tod brachten.

Nach der Aufrichtung der ersten Konzentrationsläger 1933

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