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Kampf um den Kopf : meine Erlebnisse als Gefangener des Volksgerichtshofes 1943 - 1945 / Gerhard Schultze-Pfaelzer
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kompakte Masse nicht eindeutschen. Da müssen sie doch peu à peu verschwinden, am besten so schnell und unauffällig, wie es die Kriegsverhältnisse gestatten!"

Noch nicht kleinlaut, Herr Verteidiger am falschen Ort! Sie meinen, es handle sich um einen unreifen jungen Mann, dem die Kriegspsychose in den Kopf gestiegen sei wie früher ein Bierkommers. Dann ein drittes Erlebnis, weitere acht Tage später in Warschau .

Ich hatte dort eine Aussprache mit einem hohen Richter, jetzt Mitglied des obersten Feldgerichts der Besatzungsarmee. Dieser weißhaarige Herr war gewiß kein Prototyp der Nazi­jugend, sondern schon Richter Seiner Majestät des Königs von Preußen gewesen.

Es handelte sich bei unserem Gespräch um den berüchtigten Fall Fritzsch, der damals in eingeweihten Kreisen die Gemüter bewegte. Hitler hatte während des Polenfeldzuges befohlen, den früheren Chef der Heeresleitung, Generalobersten von Fritzsch, meuchlings zu beseitigen. So sagte man. Die Einzel­heiten blieben mysteriös. Nur sein Tod durch Schüsse von hinten war Tatsache.

Ich hatte aus Berlin die Weisung mitbekommen, auch den Fall Fritzsch atmosphärisch noch einmal zu sichten. Als ich. an hoher kriegsgerichtlicher Stelle vorfühlte, mußte ich eigent­lich damit rechnen, auf finstres Schweigen zu stoßen, aber der alte würdevolle Gerichtspräsident ließ sich mit mir in eine längere rechtsphilosophische Unterhaltung ein.

,, Nehmen wir an, der Herr von Fritzsch sei wirklich ein Blut­opfer der Staatsräson geworden, ja, wäre das denn wirklich ein Grund zur Erregung? Ich weiß natürlich nicht im geringsten, was sich wirklich ereignet hat, ich möchte es auch gar nicht wissen. Aber gesetzt den Fall dann wäre doch nur ein Staatsschädling rechtzeitig gefallen. Fritzsch war der Heros der Mißvergnügten. Nun bedenken Sie, es ginge mal während des Krieges etwas schief schon wäre der Führer der Rebellion vorhanden. Bitte rein theoretisch

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, Verzeihung", wende ich ein ,,, hier liegt doch nicht einmal Tatverdacht vor, überhaupt kein Anzeichen für die strafbare Handlung, überhaupt nur die theoretische Möglichkeit, die Tat könnte einmal in der Zukunft versucht werden, also nur vages Mißtrauen, und dafür den Tod?"

,, Bemühen Sie sich doch nicht um überalterte juristische Er­wägungen", sagte ausgerechnet der alte Jurist, der sich als

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