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"Häftling ... X ... in der Hölle auf Erden!" / Udo Dietmar
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119
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Menschen, die irgendwie, einmal oder wiederholt mit den bestehenden Go setzen in Konflikt geraten waren, ganz gleich, ob sie dabei mehr oder weniger Opfer ihrer Verhältnisse geworden, oder ob individuelle Eigenschaften die Triebfeder ihres gesetzwidrigen Handelns gewesen waren, wurden zunächst mit aller Härte der zur Verfügung stehenden Gesetze bestraft, um dann nach erfolgter Strafverbüßung gemäß dem Gutdünken der zuständigen Polizei­behörden im Konzentrationslager der Vernichtung preisgegeben zu werden. Als Volksschädlinge wurden sie dann in die Kategorie der Berufsverbrecher und Asozialen eingeteilt und mit grünen und schwarzen Winkeln gekenn­zeichnet. Und das zu einer Zeit, da man in Nazi- Deutschland Vergehen, selbst kleine Überschreitungen, zu Verbrechen stempelte und mit dem Tode ahndete. Ich habe in einzelnen Fällen Menschen darunter kennengelernt, die, von ethischer Erkenntnis durchdrungen, sehr wohl den Unterschied zwischen den Begriffen Mensch und Verbrecher kannten, die sogar das Solidaritätsgefühl bis zur Selbstaufgabe verkörperten, deren Wesen und Charakter den über sie verhängten Begriffen auch in bezug auf die Vererbungstheorie Hohn sprachen.

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Bei den anderen aber war das ethische Gefühl so schwach entwickelt, daß sie unter diesen Verhältnissen nie dazu kommen konnten, ihr kriminell oder asozial durchsetztes Gedankengut zu säubern. Im Gegenteil, bei manchen von ihnen steigerte sich der Egoismus ins Maßlose, so daß sie sich der Erhaltung wie ihres schmutzigen Lebens wegen der SS verkauften, indem sie sich schon früher erwähntals Funktionäre, Lagerälteste, Capos, Blockälteste oder Vorarbeiter mißbrauchen ließen, um ihre Leidensgefährten zu miẞhan­deln, ja selbst Kameradenmord zu verüben, wie es die SS wünschte. Aber es waren nicht immer Grüne oder Schwarze, die sich zu solchen Schand­taten hergaben, sondern auch rotbewinkelte politische Häftlinge, die aus gleichen Motiven heraus so handelten. Bei ihnen war es um so verwerflicher, als sie vorgaben, eine politische Überzeugung zu besitzen und im Grunde genommen krassestem Egoismus frönten. Aber das Menetekel kam auch über sie. Wir rechneten mit ihnen gründlich ab. Auch sie ernteten, was sie gesät hatten.

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Im Hinblick auf die Rechtsbegriffe machte man in Nazi- Deutschland, wie so oft, auch in diesen Dingen den Fehler, aus dem Abschaum aller, selbst der Afterwissenschaften, eine Synthese zu brauen, die ihrer Weltanschauung zu­sagte. So ausgerüstet, nahm man die zu lösenden Aufgaben spontan in Angriff ohne Rücksicht, daß durch diese gewissenlose verbrecherische Methode un­zählige Menschen unglücklich gemacht wurden. Man glaubte eben, so han­deln zu müssen mit der Entschuldigung, daß der Zweck die Mittel heilige. Diese Rechtsauffassung vertrat man dann auch in allem, was hinderlich war, um das gesteckte größenwahnsinnige Ziel zu erreichen.

Ich erinnere hier noch einmal den Leser an die Worte, die über dem Ein­gangstor von Buchenwald zu lesen sind: Recht oder Unrecht, mein Vater­land!

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