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ward ihm am 21. 12. 1944 das Todesurteil gesprochen.
Stadtpfarrer Muhler von St. Andreas in München tat nur, was eines Pfarrers Pflicht und Recht ist, wenn er seinen Kaplänen Mitteilung machte von der Erfahrung, die er beim Hausbesuch eines aus der Kirche Ausgetretenen gemacht hat, wie dieser ihm vorgehalten, was er von Freunden in dem Kz Dachau gehört und gelesen hätte und nicht verstehen könne. Für diese Besprechung einer Seelsorgsangelegenheit mußte Dr. Muhler für drei Monate ins Gefängnis.
Stadtpfarrprediger Heinrich Göttl von St Peter in München traf den Nagel auf den Kopf, als er in einer Predigt über die katholischen Orden bemerkte, daß ihm bei der Lektüre der Zeitungsberichte über die sogenannten ,, Sittlichkeitsprozesse" ein Wort von Grabbes: ,, Scherz, Satire und Ironie" ins Gedächtnis kam: ,, Die ärgste Strafe der Verdammten in der Hölle wäre es, wenn sie gewisse Zeitungen lesen müßten und nicht ausspukken dürften." Die Gestapo verbannte ihn dafür auf lange Zeit aus der Diözese.
Ähnlich erging es Domkapitular Johann Zinkl von München , weil er die Rechte der, Kirche in Schule und Erziehung mannhaft und sachkundig verteidigte und sich überall schützend vor Ehre und Eigentum der verfolgten Ordensleute stellte.
Kapuziner P. Joh. N. Hermann von St. Joseph in München meinte es ehrlich, wenn er, wie die Gestapo behauptete, im Beichtstuhl zu einem Manne sagte: ,, Jetzt im Krieg müssen und können wir zeigen, daß wir die Vaterlandsliebe, nicht bloß auf der Zunge, sondern im Herzen tragen." Er mußte aber dafür wochenlang ins Gefängnis, weil man in seinen Worten eine Anspielung auf nationalsozialistische Großsprecherei sah!
Kaplan Dr. Hermann Josef Wehrle von München- Bogenhausen dürfen wir wohl als ein Opfer des Beicht- und Seelsorggeheimnisses ansprechen, da er pflichtgemäß verschwieg, daß ihm ein Offizier die Gewissensfrage vorgelegt habe, ob er sich an einem Tyrannenmord beteiligen dürfe. Die Unterlassung der polizeilichen Meldung wurde ihm vom Volksgericht als Mitschuld am Attentat vom 20. Juli 1944 ausgelegt und als Grund für das am 14. September 1944 ausgesprochene und vollstreckte Todesurteil genommen.
Ebenso wurde Jesuitenpater Alfred Delp , München- Bogenhausen, zum Tode verurteilt und hingerichtet, angeblich, weil er mit Graf York und anderen am genannten Attentat Beteiligten als Priester, Jesuit und katholischer Soziologe an Besprechungen über Wiederaufbaumöglichkeiten teilgenommen habe.
Der ehrenhafte und ehrwürdige Dompropst Lichtenberg von Berlin wurde
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verhaftet und starb nach zweijähriger Haft und vielen Mißhandlungen auf dem Weg nach Dachau im Gefängnis von Hof, weil er echt christlich und seelsorglich gehandelt hatte, nach einer Abendpredigt für die christlichen Nichtarier, für die Juden, für die Häftlinge in Gefängnissen und Konzentrationslagern und insbesondere für seine dortigen Mitbrüder gebetet hatte. ,, Ein moderner Heiliger", rief ihm ein Andersgläubiger, der ihn im Gefängnis kennengelernt hatte, ins offene Grab hinein.
Stadtpfarrer Albert Coppenrath von St. Matthias in Berlin- Schöneberg ward nach ungezählten Vernehmungen und Hausdurchsuchungen, zwei Gerichtsverhandlungen und längerer Haft ausgewiesen, weil er in vielen Kanzelvermeldungen nationalsozialistische Lügen und Verleumdungen zurückgewiesen und die Ehre katholischer Männer, wie des Mini sterialdirektors Dr. Erich Klausener, verteidigt hatte( s. sein Buch: ,, Der westfälische Dickkopf am Winterfeldplatz").
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Pfarrer Georg Häfner schwarzach( D. Würzburg) konnte einem nicht gültig verheirateten Parteimann die Sterbesakramente erst dann erteilen, als er sich bereit erklärt hatte, seine unerlaubte Verbindung zu lösen; ähnlich mußte Pfarrer Otto Neururer von Götzens ( Tirol) ein Mädchen seiner Pfarrei vor der unerlaubten Heirat mit einem geschiedenen SS- Mann warnen. Für diese Erfüllung ihrer harten Seelsorgspflichten mußten beide ins Kz gehen und dort sterben. Und es war nur eine leise Andeutung der Tragik dieses Todes, wenn Generalvikar Dr. Karl Lampert von Innsbruck in die Todesanzeige schrieb: ,, Gestorben nach großem- Leid in Buchenwald ." Dies brachte dann auch ihm selbst großes Leid":. Gefängnis und Tod. Mochte man dafür zuletzt auch andere Gründe suchen, z. B. Wehrmachtzersetzung, Feindbegünstigung, das alles scheute das Licht der Öffentlichkeit, war nur Vorwand. Den berufstreuen Priester, den aufrechten Mitkämpfer seines Bischofs wollte man erledigen.
Diesen Märtyrern der Priesterpflicht dürfen wir Pfarrer Rohrmaier von Affecking in Niederbayern anreihen, der sich in Guthirtengeist vor die wackeren Frauen seiner Pfarrei stellte, als sie wegen Protestes gegen die Entfernung des Schulkreuzes verhaftet werden sollten. Mutig sprach er zum Polizisten: ,, Meine Pfarrkinder lasse ich nicht verhaften; denn sie sind im Recht. Wenn jemand verhaftet werden soll, dann ich. Ich stehe für sie ein." Und so ward tatsächlich er verhaftet und auf vier Jahre ins Kz Dachau geschickt. Dominikanerpater Stratmann hatte Gefängnis und Verbannung zu leiden, weil er bis 1933 die treibende Kraft und Seele des ,, Friedensbundes deutscher Ka
tholiken" gewesen war.


