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Zeugen der Wahrheit, Kämpfer des Rechts gegen den Nationalsozialismus / vom Domkapitular Joh. Neuhäusler, München
Entstehung
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ward ihm am 21. 12. 1944 das Todesurteil ge­sprochen.

Stadtpfarrer Muhler von St. Andreas in München tat nur, was eines Pfarrers Pflicht und Recht ist, wenn er seinen Kaplänen Mit­teilung machte von der Erfahrung, die er beim Hausbesuch eines aus der Kirche Aus­getretenen gemacht hat, wie dieser ihm vor­gehalten, was er von Freunden in dem Kz Dachau gehört und gelesen hätte und nicht verstehen könne. Für diese Besprechung einer Seelsorgsangelegenheit mußte Dr. Muh­ler für drei Monate ins Gefängnis.

Stadtpfarrprediger Heinrich Göttl von St Peter in München traf den Nagel auf den Kopf, als er in einer Predigt über die katho­lischen Orden bemerkte, daß ihm bei der Lek­türe der Zeitungsberichte über die sogenann­ten ,, Sittlichkeitsprozesse" ein Wort von Grab­bes: ,, Scherz, Satire und Ironie" ins Gedächt­nis kam: ,, Die ärgste Strafe der Verdammten in der Hölle wäre es, wenn sie gewisse Zei­tungen lesen müßten und nicht ausspuk­ken dürften." Die Gestapo verbannte ihn dafür auf lange Zeit aus der Diözese.

Ähnlich erging es Domkapitular Johann Zinkl von München , weil er die Rechte der, Kirche in Schule und Erziehung mannhaft und sachkundig verteidigte und sich überall schützend vor Ehre und Eigentum der ver­folgten Ordensleute stellte.

Kapuziner P. Joh. N. Hermann von St. Joseph in München meinte es ehrlich, wenn er, wie die Gestapo behauptete, im Beicht­stuhl zu einem Manne sagte: ,, Jetzt im Krieg müssen und können wir zeigen, daß wir die Vaterlandsliebe, nicht bloß auf der Zunge, son­dern im Herzen tragen." Er mußte aber dafür wochenlang ins Gefängnis, weil man in seinen Worten eine Anspielung auf nationalsoziali­stische Großsprecherei sah!

Kaplan Dr. Hermann Josef Wehrle von München- Bogenhausen dürfen wir wohl als ein Opfer des Beicht- und Seelsorg­geheimnisses ansprechen, da er pflichtgemäß verschwieg, daß ihm ein Offizier die Gewis­sensfrage vorgelegt habe, ob er sich an einem Tyrannenmord beteiligen dürfe. Die Unter­lassung der polizeilichen Meldung wurde ihm vom Volksgericht als Mitschuld am Attentat vom 20. Juli 1944 ausgelegt und als Grund für das am 14. September 1944 ausgesprochene und vollstreckte Todesurteil genommen.

Ebenso wurde Jesuitenpater Alfred Delp , München- Bogenhausen, zum Tode verurteilt und hingerichtet, angeblich, weil er mit Graf York und anderen am genannten Attentat Beteiligten als Priester, Jesuit und katholi­scher Soziologe an Besprechungen über Wie­deraufbaumöglichkeiten teilgenommen habe.

Der ehrenhafte und ehrwürdige Dom­propst Lichtenberg von Berlin wurde

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verhaftet und starb nach zweijähriger Haft und vielen Mißhandlungen auf dem Weg nach Dachau im Gefängnis von Hof, weil er echt christlich und seelsorglich gehandelt hatte, nach einer Abendpredigt für die christlichen Nichtarier, für die Juden, für die Häftlinge in Gefängnissen und Konzentrationslagern und insbesondere für seine dortigen Mitbrüder ge­betet hatte. ,, Ein moderner Heiliger", rief ihm ein Andersgläubiger, der ihn im Gefängnis kennengelernt hatte, ins offene Grab hinein.

Stadtpfarrer Albert Coppenrath von St. Matthias in Berlin- Schöneberg ward nach ungezählten Vernehmungen und Hausdurch­suchungen, zwei Gerichtsverhandlungen und längerer Haft ausgewiesen, weil er in vielen Kanzelvermeldungen nationalsozialistische Lü­gen und Verleumdungen zurückgewiesen und die Ehre katholischer Männer, wie des Mini­ sterialdirektors Dr. Erich Klausener, ver­teidigt hatte( s. sein Buch: ,, Der westfälische Dickkopf am Winterfeldplatz").

von

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Pfarrer Georg Häfner schwarzach( D. Würzburg) konnte einem nicht gültig verheirateten Parteimann die Sterbe­sakramente erst dann erteilen, als er sich bereit erklärt hatte, seine uner­laubte Verbindung zu lösen; ähnlich mußte Pfarrer Otto Neururer von Götzens ( Tirol) ein Mädchen seiner Pfarrei vor der unerlaubten Heirat mit einem ge­schiedenen SS- Mann warnen. Für diese Er­füllung ihrer harten Seelsorgspflichten muß­ten beide ins Kz gehen und dort sterben. Und es war nur eine leise Andeutung der Tragik dieses Todes, wenn Generalvikar Dr. Karl Lampert von Innsbruck in die Todes­anzeige schrieb: ,, Gestorben nach großem- Leid in Buchenwald ." Dies brachte dann auch ihm selbst großes Leid":. Gefängnis und Tod. Mochte man dafür zuletzt auch andere Gründe suchen, z. B. Wehrmachtzersetzung, Feind­begünstigung, das alles scheute das Licht der Öffentlichkeit, war nur Vorwand. Den berufs­treuen Priester, den aufrechten Mitkämpfer seines Bischofs wollte man erledigen.

Diesen Märtyrern der Priesterpflicht dürfen wir Pfarrer Rohrmaier von Affecking in Niederbayern anreihen, der sich in Guthirten­geist vor die wackeren Frauen seiner Pfarrei stellte, als sie wegen Protestes gegen die Ent­fernung des Schulkreuzes verhaftet werden sollten. Mutig sprach er zum Polizisten: ,, Meine Pfarrkinder lasse ich nicht verhaften; denn sie sind im Recht. Wenn jemand verhaf­tet werden soll, dann ich. Ich stehe für sie ein." Und so ward tatsächlich er verhaftet und auf vier Jahre ins Kz Dachau geschickt. Dominikanerpater Stratmann hatte Ge­fängnis und Verbannung zu leiden, weil er bis 1933 die treibende Kraft und Seele des ,, Friedensbundes deutscher Ka­

tholiken" gewesen war.