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DER PROZESS
Endlos schleichen die Minuten, während im Saal laut und lebhaft diskutiert wird. Ich bin immer noch unfähig zu sprechen, während ich noch ein paar Zigaretten meines Anwalts rauche und ab und zu dankbar zu ihm herüberblicke, der weiterhin von einem Kranz von Menschen umgeben ist. Er erwidert meinen Blick jedes- mal aufmunternd und zuversichtlich. Fast eine weitere Stunde ist vergangen, als das Gericht endlich wieder den Saal betritt. Die Gesichter sind undurchdringlich, die Haltung des Anklägers überlegen und selbstbewußt. Während alle Anwesenden sich setzen, muß ich stehen bleiben.
Der Vorsitzende steht auf, sein roter Halsorden prangt unter seinem fahlen Gesicht. Mit kühler Stimme spricht er die Urteilsverkündung.
„Das Kriegsgericht hat folgendes Urteil gefällt: Im Namen des deutschen Volkes wird der Angeklagte wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode und zum Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt. Die bürgerlichen Ehren- rechte werden ihm auf Lebenszeit aberkannt.‘-
Ich fühle eine plötzliche Blutleere im Gehirn. Es ist, als ob mir die Beine unter dem Körper weggezogen werden. Mit äußerster Mühe halte ich mich aufrecht. Aber der Vorsitzende fährt mit gleichmütiger Stimme fort: „Begründung: Wenn auch nicht der Beweis für alle sech- zehn Punkte der Anklage erbracht werden konnte, so hat der Angeklagte durch seine Äußerungen und sein Auf- treten bewiesen, daß er ein Feind der bestehenden Staats- ordnung ist und in zersetzender Absicht Kritik an den
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