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Wittelsbacher im KZ / herausgegeben von Freiherr Erwein von Aretin
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zu übersehen ist, daß damals ausschließlich der Königs- Gedanke der braunen Diktatur hätte entgegengestellt werden können.

Nach diesem ersten entscheidenden Gespräch gingen jedoch Monate ins Land, in denen zwar in vielen Versammlungen wertvolle Vor­bereitungsarbeit geleistet wurde, die Regierung aber den Entschluß zu Maßnahmen, die zu so schwer wiegender Verfassungsänderung ge­führt hätten, nicht fand.

Es wurde noch vor der Reichstagswahl vom 5. März 1933, um die Entschlußkraft der Regierung Held zu stärken, eine, wenn auch beschei­dene so doch recht wirkungsvolle Generalprobe auf die Kraft des monarchischen Gedankens in Bayern abgehalten: Am 10. Februar 1933 fand im Staatstheater in München eine Aufführung des ,, Vogelhändlers" statt. Einer der Aktschlüsse stellte eine Huldigung für einen Fürsten dar. Man hatte die Bühne mit einem Wald von weiß­blauen Fahnen geschmückt, so daß die Besucher den Eindruck erhielten, daß es sich um einen bayrischen Fürsten handle. Kronprinz Rupprecht nahm, ohne von der geplanten Demonstration zu wissen, an dieser Vorstellung als Zuschauer teil. Bei der beschriebenen Szene fingen einige vorher dafür bestimmte Personen im Zuschauerraum zu flat­schen an. Was aber nun daraufhin geschah, war nicht mehr ein vor­bereitetes Theater, sondern der wirkliche Durchbruch der wahren Volksstimmung: alle Anwesenden erhoben sich von ihren Plätzen und flatschten und jubelten dem vorgesehenen Träger der Bayrischen Krone zu. Es war ein unmißverständliches Bekenntnis zur Monar­chie und gegen Hitler .

Leider muß der Chronist vermerken, daß der Zweck dieser Demon­stration, die weit über jedes Erwarten gelungen war, nicht erreicht wurde, nämlich die Entschlußkraft der Regierung Held zu stärken. Statt in diesen kritischen Wochen eine weiß- blaue Kundgebung, die die Position Bayerns nur stärken konnte, wenigstens unter der Hand freudigst zu begrüßen, ließ der Kultusminister Goldenberger ihren Veranstaltern den dringenden Wunsch aussprechen, sie nicht mehr zu wiederholen, widrigenfalls er das Stück vom Spielplan des Staats­theaters absetzen müßte. Eine fläglichere Politik war schwerlich denkbar! Da es viel zu spät war, um den langwierigen Weg über Volks­begehren und Volksentscheid zu gehen Hitler war ja schon seit 30. Januar als Reichskanzler an der Macht! und da andererseits jeder verfassungswidrige Weg wegen der daraus mit Berlin erwach­senden Schwierigkeiten erst recht vermieden werden mußte, entstand bei Dr. Held der Gedanke, von dem verfassungsmäßigen Recht der Einsetzung eines Generalstaatskommissars ebenso wie im Jahre 1923 Gebrauch zu machen, der auf die Unterstützung durch die bayerische Reichswehrdivision einen rechtlich fundierten Anspruch erheben konnte.

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