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‚Schutzhaftlager‘ einzurichten. Und zwölf Jahre später befahl einer der letzten Erlasse dieses Staates, alle Insassen der Konzentrationslager zu beseitigen. Alle Geschehnisse, die zwischen diesen beiden Verordnungen liegen, sind gleichsam in einen Kreis beschlossen. Wir können ohne Übertreibung sagen, daß die Konzentrationslager in die Mitte des Dritten Reiches gehören, ja, daß sie geradezu als dessen Sinnbilder gelten müssen.
Als die ersten Schutzhaftlager entstanden, war man sich im engsten Parteikreis zweifellos klar über die Ziele dieser Terrorinstitutionen; das deutsche Volk jedoch in seiner überwiegenden Mehrheit war ahnungslos oder blieb ge- fesselt in den Taumel, oder verstrickt in stumpfe Er- gebung. Der staatsfromme ‚Bürger erklärte solche Terror- pläne für das Hirngespinst kranker Phantasten. Ihm fehlte das Organ, zu spüren, daß einem Hitler auf seinem Weg zur Macht jedes Mittel recht sei. Die Tatsache, daß alles auf einem Verordnungsblatt zu lesen stand, genügte, dem Durchschnittsbürger jeden Argwohn zu nehmen. Wir Deutschen waren es ja gewohnt, Befehle des Staates kritik- los hinzunehmen. Die kurze Frist der Demokratie, die viel mehr Jahre der Not und der Verwirrung in sich geschlossen
“hatte, als Zeiten wirklicher Erziehung, hatte nicht aus-
gereicht, die Erkenntnis zu befestigen, daß wir selbst unsere Gesetze schaffen und deshalb auch selbst verant- wortlich sind für alles, was in unserem Staate geschieht. Es regierte noch in uns das Gefühl der gottverordneten Obrigkeit, deren Handlungen unantastbar sind— Erb- schaft der letzten Jahrhunderte unserer Geschichte. Die Propaganda des nationalsozialistischen Staates ergriff alle
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